Nutzlos: Verbraucherschützer kritisieren Abmahn-Abzocke-Gesetz

Eigentlich sollte das Gesetz zur Begrenzung von Abmahnkosten Verbraucher vor überzogenen Forderungen schützen. Wie jetzt Verbraucherschützer kritisieren, habe die Vorschrift wegen Ausnahmen aber keinen Effekt, Vergleichsforderungen sind sogar teurer geworden.
Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale, Vzbv
Verbraucherzentrale

Abmahngeschäft läuft einfach weiter

Eigentlich hatte die Bundesregierung mit dem "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" auch Regelungen eingeführt, die verhindern sollten, dass auf Verbraucher bei Urheberrechtsverstößen völlig überhöhte Abmahnkosten zukommen können. Wie jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, erfülle das Gesetz in dieser Hinsicht aber in keiner Weise seine angedachte Funktion. In einer eigenen Untersuchung (PDF) hat man demnach festgestellt, dass die Abmahnkosten seit Inkrafttreten der Regelung sogar gestiegen sind. Der vzbv fordert jetzt eine Nachbesserung. vzbv-Untersuchung: Vergleichssumme bei AbmahnungenVergleichsforderungen der Abmahnkanzleien steigen deutlich Um den Nutzen des Gesetzes überprüfen zu können, hatte der Verband von Juni 2014 bis Juni 2015 in einigen seiner Verbraucherberatungsstellen Fragebögen zur Erfassung von Abmahnungen rund um Urheberrechtsverstöße ausfüllen lassen und so insgesamt 2563 Fälle registriert und analysiert. Mit Stichproben von 300 Fällen aus dem Aktenbestand der Verbraucherzentralen wurde eine Vergleichsgröße zur Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen. Nach dieser Analyse habe der Gesetzgeber die Zielsetzung klar verpasst, "unberechtigten und überhöhten Anwaltsgebühren einen Riegel vorzuschieben", so der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Ausnahmen sind mal wieder Schuld

Wie der vzbv ausführt, habe eine im Gesetz formulierte Ausnahme dazu geführt, dass entsprechende Abmahnungen den eigentlichen Höchstwert von 1000 Euro und die damit auf 124 Euro gedeckelten Anwaltskosten eben doch überschreiten können. Die Untersuchung habe ergeben, dass Abmahnanwälte genau von dieser Lücke regen Gebrauch machen. So habe man in 35 Prozent der untersuchten Fälle festgestellt, dass Abmahnungen mit Bezug auf die Ausnahmeregelung mit einem Streitwert über 1000 Euro verschickt wurden.

Wie die Verbraucherschützer weiter erläutern, habe das Gesetz vor allem im Bezug auf die sehr üblichen außergerichtlichen Einigungen zwischen Abmahnern und Verbrauchern einen negativen Effekt. "Diese außergerichtlichen Vergleichsforderungen der Abmahnkanzleien sind weiterhin sehr hoch und gemäß unserer Auswertung seit 2012 sogar um 15 Prozent gestiegen, von 757 Euro auf 872 Euro", so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv. Nach Koalitionsvereinbarungen plant die Bundesregierung eine Evaluation des Gesetzes bis Anfang des Jahres 2017.
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