Forderung nach Grundrecht auf die Netznutzung ohne Klarnamen
Die Klarnamenpflicht bei Facebook steht schon länger im Fokus der Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Nun weitet Caspar seine Forderungen aus und schlägt eine Reform für die noch gar nicht in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung vor, die Nutzern ein Recht auf die Wahl eines Pseudonyms für Bewegungen im Netz einräumen soll.
Das Telemediengesetz (TMG) mit den Vorgaben zur so genannten Datensparsamkeit macht dabei bereits die ersten Schritte hin zu einer besseren Wahlfreiheit über die Freigabe der eigenen Daten, so Caspar. In dem deutschen Gesetz sieht man noch vor, "Dienste auch anonym oder unter Pseudonym zu benutzen". Doch in der Praxis gehen oftmals die Belange der Konzerne vor, die mit den Daten ihrer Nutzer ihr Geschäft machen und immer wieder betonen, wie wichtig es für viele Dienste sei, dass man mit echten Daten und nicht mit erfundenen Biografien arbeiten könne.
Mehr dazu: Höhere Strafen, mehr Kundenrechte: EU-Datenschutzreform kommt 2018
Als exemplarisches Beispiel nennt der Datenschutzbeauftragte gern die Willkür bei Facebook. Während das soziale Netzwerk bereits einige Nutzer aussperrte, weil sie nicht die Regeln zu der Klarnamenpflicht beherzigten, wären dafür Abertausende andere Nutzer weiterhin mit falschen Namen und Daten im Netzwerk unterwegs, ohne dass Facebook auch diese kategorisch löschen würde. Caspar sieht daher den Gesetzgeber nun in der Pflicht, klare Regelungen zu schaffen.
Datenschutz-Grundverordnung ungenügend
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung müsste dahingehend auf jeden Fall nachgebessert werden, forderte Caspar nun heute während des Euroforum-Datenschutzkongresses in Berlin. Er sieht die freie Internetnutzung gefährdet, wenn nicht jeder Anwender die freie Wahl hat, wie er in einer bestimmten Umgebung auftreten möchte.Neues Grundrecht
Dabei geht es vielmehr um das Bild nach außen, also um die Darstellung von Nutzerprofilen. Ob ein Konzern zum Beispiel zulässt, dass sich jemanden nach außen hin mit einem Pseudonym und ohne eine Klarnamenanbindung darstellt, dürfe nicht den Unternehmen freigestellt sein, sondern müsse ein neues Grundrecht werden: Zusammengefasst benötigen wir ein feststehendes "Grundrecht auf pseudonyme Nutzung von Telemedien", erklärte Caspar.Mehr dazu: Höhere Strafen, mehr Kundenrechte: EU-Datenschutzreform kommt 2018
Als exemplarisches Beispiel nennt der Datenschutzbeauftragte gern die Willkür bei Facebook. Während das soziale Netzwerk bereits einige Nutzer aussperrte, weil sie nicht die Regeln zu der Klarnamenpflicht beherzigten, wären dafür Abertausende andere Nutzer weiterhin mit falschen Namen und Daten im Netzwerk unterwegs, ohne dass Facebook auch diese kategorisch löschen würde. Caspar sieht daher den Gesetzgeber nun in der Pflicht, klare Regelungen zu schaffen.
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