Gericht stellt Rechtswidrigkeit von Facebooks App-Zentrum fest
Das Berliner Landgericht hat ein Urteil gegen Facebook ausgesprochen. Demnach ist das App-Zentrum in der aktuellen Form rechtswidrig. Facebook lässt sich dabei von Nutzern von Spielen die Einwilligung zur umfassenden Datennutzung und -weitergabe geben, ohne dieses in angemessener Form anzugeben.
Das betrifft eigentlich alle Spiele, die in dem sozialen Netzwerk angeboten werden. Als problematisch sieht das Gericht die Darstellung an, die Facebook sowohl mobil als auch auf dem Desktop für die Datenfreigabe gewählt hat. Wenn ein Nutzer ein Spiel auswählt, erhält er einen deutlichen Button mit der Aufschrift "jetzt spielen" angezeigt. Unter dem Button wird in kleiner, grauer Schrift weiteres über diesen Schritt angezeigt. Dort ist dann zum Beispiel zu lesen, dass der Anwender durch das Anklicken von "jetzt spielen" der App weitere Rechte einräumt, wie im Namen des Anwenders zu posten oder seine Daten (wie die Emailadresse) zu erhalten.
Das bereits im September 2013 ergangene Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (Urteil vom 28.10.2014, Az.: 16 O 6013, nicht rechtskräftig). Der Verband hatte geklagt, um eine bessere Aufklärung über die umfassenden Datenweitergabe für die Nutzer durchzusetzen.
"Drittanbieter erhalten durch die Einwilligung umfassende Zugriffsrechte auf das Profil und die Kontakte von Facebook-Nutzern, ohne dass sich die Nutzer darüber bewusst sind", sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim vzbv. "Der Nutzer sagt mit dem Klick auf den Button nicht nur ‚Spiel spielen‘, sondern auch ‚Hier sind alle meine Daten‘."
Facebook müsste nach dem Urteil die Einwilligung in Deutschland neu gestalten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Urteil als PDF). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht davon aus, dass Facebook Berufung einlegen wird.
Rechtskonforme Aufklärung vor Einwilligung fehlt
Eine rechtskonforme Aufklärung vor der Abgabe der Einwilligung ist das nicht.Das bereits im September 2013 ergangene Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (Urteil vom 28.10.2014, Az.: 16 O 6013, nicht rechtskräftig). Der Verband hatte geklagt, um eine bessere Aufklärung über die umfassenden Datenweitergabe für die Nutzer durchzusetzen.
"Drittanbieter erhalten durch die Einwilligung umfassende Zugriffsrechte auf das Profil und die Kontakte von Facebook-Nutzern, ohne dass sich die Nutzer darüber bewusst sind", sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim vzbv. "Der Nutzer sagt mit dem Klick auf den Button nicht nur ‚Spiel spielen‘, sondern auch ‚Hier sind alle meine Daten‘."
Facebook müsste nach dem Urteil die Einwilligung in Deutschland neu gestalten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Urteil als PDF). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht davon aus, dass Facebook Berufung einlegen wird.
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