Android: Taschenlampen-App klaut Daten der Nutzer
Eine kostenlose App, die Android-Handys zum Ersatz für eine Taschenlampe macht, hat Millionen Nutzer ausspioniert. Verschiedene sensible Daten wurden an den Anbieter weitergegeben.
Jetzt hat die US-Handelsbehörde FTC gegen das Unternehmen Goldenshores Technologies ein Verfahren eingeleitet. Die Firma hatte die App "Brightest Flashlight Free" im Play Store als Gratis-Download angeboten. Immerhin rund hundert Millionen Android-Nutzer vertrauten auf die Funktionen der Taschenlampen-Anwendung.
In den Nutzungsbestimmungen wurde der Anwender zwar darüber informiert, dass die App einige Daten wie die Gerätenummer abgefragt. Spätestens bei einem Passus, dass die Anwendung auch Standort-Informationen einsammelt, hätten die Anwender allerdings stutzig werden müssen - immerhin ist es doch fragwürdig, wofür ein Programm, das nur die eingebaute LED-Lampe anschalten soll, solche Daten brauchen soll.
Wenn die Informationen zu internen Zwecken genutzt worden wären, hätte es für die FTC allerdings keinen Grund zu Beanstandungen gegeben. Denn was der Anbieter und der Nutzer untereinander vereinbaren, bleibt ihnen überlassen, solange es sich nicht um Gesetzesverstöße handelt. Allerdings fand man heraus, dass die Daten auch an Dritte weitergegeben wurden - so beispielsweise an Werbefirmen - ohne, dass der Nutzer dem jemals zugestimmt hätte.
Wie die FTC mitteilte, strebe man aktuell erst einmal eine gütliche Einigung in der Sache an. Die Voraussetzung dafür kann darin bestehen, dass Goldenshores Technologies seine Nutzungsbedingungen ändert und darin klar darüber aufklärt, welche Daten des Nutzers auf welche Weise verwendet werden. Das Unternehmen scheint hier auch nicht auf Konfrontation aus zu sein. Es habe der Behörde mitgeteilt, dass erst einmal alle Informationen, die entgegen der Vertragsvereinbarungen erfasst wurden, gelöscht worden sind.
Grundsätzlich zeigt sich hier natürlich auch das gleiche Problem, was bereits bei vielen Web-Angeboten betont wurde: Kostenlose Services gibt es nicht und wenn für ein Produkt kein Geld verlangt wird, bezahlt der Nutzer in der Regel mit seinen Daten.
In den Nutzungsbestimmungen wurde der Anwender zwar darüber informiert, dass die App einige Daten wie die Gerätenummer abgefragt. Spätestens bei einem Passus, dass die Anwendung auch Standort-Informationen einsammelt, hätten die Anwender allerdings stutzig werden müssen - immerhin ist es doch fragwürdig, wofür ein Programm, das nur die eingebaute LED-Lampe anschalten soll, solche Daten brauchen soll.
Wenn die Informationen zu internen Zwecken genutzt worden wären, hätte es für die FTC allerdings keinen Grund zu Beanstandungen gegeben. Denn was der Anbieter und der Nutzer untereinander vereinbaren, bleibt ihnen überlassen, solange es sich nicht um Gesetzesverstöße handelt. Allerdings fand man heraus, dass die Daten auch an Dritte weitergegeben wurden - so beispielsweise an Werbefirmen - ohne, dass der Nutzer dem jemals zugestimmt hätte.
Wie die FTC mitteilte, strebe man aktuell erst einmal eine gütliche Einigung in der Sache an. Die Voraussetzung dafür kann darin bestehen, dass Goldenshores Technologies seine Nutzungsbedingungen ändert und darin klar darüber aufklärt, welche Daten des Nutzers auf welche Weise verwendet werden. Das Unternehmen scheint hier auch nicht auf Konfrontation aus zu sein. Es habe der Behörde mitgeteilt, dass erst einmal alle Informationen, die entgegen der Vertragsvereinbarungen erfasst wurden, gelöscht worden sind.
Grundsätzlich zeigt sich hier natürlich auch das gleiche Problem, was bereits bei vielen Web-Angeboten betont wurde: Kostenlose Services gibt es nicht und wenn für ein Produkt kein Geld verlangt wird, bezahlt der Nutzer in der Regel mit seinen Daten.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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