Bundeskartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein
Das Bundeskartellamt hat heute über die Einstellung des Verfahrens gegen Amazon informiert. Die Wettbewerbshüter waren gegen Amazon aufgrund der Preisvorgaben im Marketplace eingeschritten.
Hintergrund des nun eingestellten Verfahrens war die lange Zeit betriebene Politik des Online-Händlers, Waren nur unter der Maßgabe im Marketplace zum Handel zuzulassen, wenn die Anbieter sich verpflichteten, gleiche Produkte nicht anderswo günstiger anzubieten. Seit dem ersten Aufkommen der Praxis 2010 hatte das Amt gegen die wettbewerbswidrigen Klauseln ermittelt.
Die dazugehörigen Geschäftsbedingungen waren von Amazon bereits Ende August geändert worden - um ein weiteres Verfahren seitens der Behörden zu umgehen.
Nachdem Amazon im Sommer angekündigt hatte, künftig nicht mehr die Preisparität durchsetzen zu wollen, hatte das Kartellamt den Online-Riesen unter Beobachtung:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes unterstrich: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."
Die Abschaffung der Preisvorgaben soll dabei nicht nur auf Deutschland beschränkt sein, teilte Mundt weiter mit. Die Behörden hätten durch Zusammenarbeit, unter anderem mit der britischen Wettbewerbsbehörde "Office of Fair Trading", eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.
Die dazugehörigen Geschäftsbedingungen waren von Amazon bereits Ende August geändert worden - um ein weiteres Verfahren seitens der Behörden zu umgehen.
Nachdem Amazon im Sommer angekündigt hatte, künftig nicht mehr die Preisparität durchsetzen zu wollen, hatte das Kartellamt den Online-Riesen unter Beobachtung:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes unterstrich: "Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von Amazon-Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt. Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes."
Die Abschaffung der Preisvorgaben soll dabei nicht nur auf Deutschland beschränkt sein, teilte Mundt weiter mit. Die Behörden hätten durch Zusammenarbeit, unter anderem mit der britischen Wettbewerbsbehörde "Office of Fair Trading", eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.
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