iPhone 5: Vodafone mit Net-Lock - Telekom teurer
In dem großen Interesse der Kunden an Apples neuem iPhone 5 sehen die großen Mobilfunkanbieter offenbar eine Chance, die Zeiten wieder zu alten Geschäftsgewohnheiten zurückzudrehen. Für die Kunden entstehen hier teils große Nachteile.
Das gilt insbesondere für den Netzbetreiber Vodafone. Dieser bot die Smartphones bisher ohne Net-Lock an. Wer sich allerdings jetzt ein solches Gerät bei dem Anbieter bestellt, wird auf die Nutzung einer SIM-Karte von Vodafone beschränkt sein, berichtete das Magazin 'AreaMobile' unter Berufung auf das Unternehmen.
Die Deutsche Telekom bietet von Anfang an schon nur Geräte mit Net-Lock an. Bei Vodafone habe man entschieden, sich dem "Wettbewerb anzupassen" und damit zum Vertrieb nur noch eingeschränkt nutzbarer Mobiltelefone zurückzukehren. Anwendern wird es dann beispielsweise bei einer Reise ins Ausland nicht mehr möglich sein, dort mit einer Prepaid-SIM-Karte zu örtlichen Tarifen online zu gehen - es sei denn, man wählt den Weg eines Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen und stattet das Smartphone mit einem Jailbreak aus.
Eine erlaubte Entsperrung des Gerätes ist dann erst nach Ablauf der 24 Monate laufenden Vertragsfrist möglich. Dann wird sie kostenlos vom Support durchgeführt. Vorher ist dies auch gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr nicht möglich. Wer in der kommenden Zeit also ein iPhone 5 erwerben und sich mit dem Gerät nicht auf die Nutzung eines Netzes beschränken will, wird somit erst einmal nur noch bei den kleineren Mobilfunkanbietern oder Apple selbst fündig.
Die Deutsche Telekom nutzte hingegen die hohe Nachfrage und die anhaltende Knappheit bei den verfügbaren Geräten, um die Einnahmen kurzfristig aufzubessern. Außer im teuersten Tarif "Complete Mobil XL" wurde die Zuzahlung für das Gerät beim Abschluss eines neuen Vertrages immerhin um 30 Euro angehoben.
Die Deutsche Telekom bietet von Anfang an schon nur Geräte mit Net-Lock an. Bei Vodafone habe man entschieden, sich dem "Wettbewerb anzupassen" und damit zum Vertrieb nur noch eingeschränkt nutzbarer Mobiltelefone zurückzukehren. Anwendern wird es dann beispielsweise bei einer Reise ins Ausland nicht mehr möglich sein, dort mit einer Prepaid-SIM-Karte zu örtlichen Tarifen online zu gehen - es sei denn, man wählt den Weg eines Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen und stattet das Smartphone mit einem Jailbreak aus.
Eine erlaubte Entsperrung des Gerätes ist dann erst nach Ablauf der 24 Monate laufenden Vertragsfrist möglich. Dann wird sie kostenlos vom Support durchgeführt. Vorher ist dies auch gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr nicht möglich. Wer in der kommenden Zeit also ein iPhone 5 erwerben und sich mit dem Gerät nicht auf die Nutzung eines Netzes beschränken will, wird somit erst einmal nur noch bei den kleineren Mobilfunkanbietern oder Apple selbst fündig.
Die Deutsche Telekom nutzte hingegen die hohe Nachfrage und die anhaltende Knappheit bei den verfügbaren Geräten, um die Einnahmen kurzfristig aufzubessern. Außer im teuersten Tarif "Complete Mobil XL" wurde die Zuzahlung für das Gerät beim Abschluss eines neuen Vertrages immerhin um 30 Euro angehoben.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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