The Pirate Bay wechselt nach Urteil seine Domain
Die Betreiber des BitTorrent-Portals 'The Pirate Bay' sind auf eine schwedische Domain umgezogen, nachdem das Oberste Gericht des Landes heute Anträge auf eine Prüfung der Haftdauer und der Höhe der Geldstrafen abgelehnt hat.
Seit kurzem werden die Besucher der ".com"- und ".org"-Adressen von The Pirate Bay automatisch auf eine neue Website mit der Domainendung ".se" umgeleitet. Noch ist der Grund für die Umstellung unklar, doch nach der heutigen Gerichtsentscheidung fürchten die Betreiber offenbar eine Beschlagnahmung der Domains durch US-Behörden.
Nach Angaben des Filesharing-Blogs 'TorrentFreak' wollen die Betreiber von The Pirate Bay durch die Domain-Änderung einer erwarteten Stilllegung der anderen Webadressen zuvorkommen. Sie befürchten offenbar, dass die US-Justiz die Domains durch die für die Verwaltung der Top-Level-Domains zuständigen Organisationen sperren lassen könnte. Im Fall der Schließung des Datei-Hosters MegaUpload hatte das FBI diverse ".com"-Adressen beschlagnahmt.
Die Gründer von The Pirate Bay wurden bereits 2009 der Verletzung des schwedischen Urheberrechts schuldig gesprochen. 2010 wurden dann Haftstrafen von jeweils zehn, acht und vier Monaten gegen sie verhängt. Diese bleiben nach der Ablehnung der Berufung nun ebenso bestehen wie die gleichzeitig verhängten Geldstrafen in Höhe von insgesamt über fünf Millionen Euro.
In einem Blog-Eintrag erklärten die Betreiber des Torrent-Portals, dass sie trotz der gescheiterten Berufungsanträge von der Richtigkeit ihres Tuns überzeugt sind. Die drei Gründer werden den Angaben zufolge trotz der Bestätigung ihrer Verurteilungen nicht in absehbarer Zeit in schwedischen Gefängnissen landen, weil sie sich außerhalb der Reichweite der Behörden im Ausland aufhalten sollen.
Unterdessen geht der Betrieb von The Pirate Bay offenbar ungehindert weiter.
Nach Angaben des Filesharing-Blogs 'TorrentFreak' wollen die Betreiber von The Pirate Bay durch die Domain-Änderung einer erwarteten Stilllegung der anderen Webadressen zuvorkommen. Sie befürchten offenbar, dass die US-Justiz die Domains durch die für die Verwaltung der Top-Level-Domains zuständigen Organisationen sperren lassen könnte. Im Fall der Schließung des Datei-Hosters MegaUpload hatte das FBI diverse ".com"-Adressen beschlagnahmt.
Die Gründer von The Pirate Bay wurden bereits 2009 der Verletzung des schwedischen Urheberrechts schuldig gesprochen. 2010 wurden dann Haftstrafen von jeweils zehn, acht und vier Monaten gegen sie verhängt. Diese bleiben nach der Ablehnung der Berufung nun ebenso bestehen wie die gleichzeitig verhängten Geldstrafen in Höhe von insgesamt über fünf Millionen Euro.
In einem Blog-Eintrag erklärten die Betreiber des Torrent-Portals, dass sie trotz der gescheiterten Berufungsanträge von der Richtigkeit ihres Tuns überzeugt sind. Die drei Gründer werden den Angaben zufolge trotz der Bestätigung ihrer Verurteilungen nicht in absehbarer Zeit in schwedischen Gefängnissen landen, weil sie sich außerhalb der Reichweite der Behörden im Ausland aufhalten sollen.
Unterdessen geht der Betrieb von The Pirate Bay offenbar ungehindert weiter.
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