Kim Schmitz wird nicht auf Kaution freigelassen
Nachdem die Entscheidung über eine Freilassung am Montag zunächst vertagt worden ist, gab das Gericht in Neuseeland heute bekannt, dass Megaupload-Chef Kim Schmitz alias Kim Dotcom nicht auf Kaution freikommt.
Wie die neuseeländische Zeitung 'The New Zealand Herald' auf ihrer Webseite berichtet, wurde die Freilassung auf Kaution mit dem Argument verweigert, dass die Fluchtgefahr zu groß sei. Richter David McNaughton gab dabei zu Protokoll, dass er sich der Tragweite des Falles bewusst sei und sagte, dass dies der "größte Fall seiner Art überhaupt" sei.
Die Anwälte des Megaupload-Gründers nahmen diese Entscheidung aber nicht hin und gingen gleich in Berufung. Sie argumentieren, dass Schmitz derzeit ohnehin keinen Reisepass habe, seine Finanzen eingefroren seien und er ohnehin dauerhaft in Neuseeland bleiben möchte.
Richter McNaughton begründete seine Entscheidung allerdings mit der Tatsache, dass Schmitz trotz der nach der Verhaftung erfolgten Maßnahmen Zugang zu gefälschten Reisedokumenten und auch Geld habe und schloss sich damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. McNaughton hält dabei eine Flucht nach Deutschland für möglich, da Schmitz in seiner Heimat keine Auslieferung in die USA befürchten müsste.
Sollte die Berufung ebenfalls abgewiesen werden, müssen der Deutsche und seine drei Mitangeklagten bis zum 22. Februar hinter Gittern bleiben. An diesem Tag wird das Gericht über den Auslieferungsantrag der US-Behörden entscheiden.
Schmitz' Anwalt Paul Davison sagte nach der Entscheidung, dass sein Klient enttäuscht sei. Er bekräftigte noch einmal, dass Schmitz jegliche Schuld von sich weist: "Er leugnet die Existenz jeglicher 'Mega-Verschwörung' (…) oder dass er an einem verbrecherischen Unternehmen, das mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun hatte, beteiligt war." Schmitz wird unter anderem Internet-Piraterie, Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Siehe auch: Senf dazu: Anon, Megaupload und das dicke Ende
Die Anwälte des Megaupload-Gründers nahmen diese Entscheidung aber nicht hin und gingen gleich in Berufung. Sie argumentieren, dass Schmitz derzeit ohnehin keinen Reisepass habe, seine Finanzen eingefroren seien und er ohnehin dauerhaft in Neuseeland bleiben möchte.
Richter McNaughton begründete seine Entscheidung allerdings mit der Tatsache, dass Schmitz trotz der nach der Verhaftung erfolgten Maßnahmen Zugang zu gefälschten Reisedokumenten und auch Geld habe und schloss sich damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. McNaughton hält dabei eine Flucht nach Deutschland für möglich, da Schmitz in seiner Heimat keine Auslieferung in die USA befürchten müsste.
Sollte die Berufung ebenfalls abgewiesen werden, müssen der Deutsche und seine drei Mitangeklagten bis zum 22. Februar hinter Gittern bleiben. An diesem Tag wird das Gericht über den Auslieferungsantrag der US-Behörden entscheiden.
Schmitz' Anwalt Paul Davison sagte nach der Entscheidung, dass sein Klient enttäuscht sei. Er bekräftigte noch einmal, dass Schmitz jegliche Schuld von sich weist: "Er leugnet die Existenz jeglicher 'Mega-Verschwörung' (…) oder dass er an einem verbrecherischen Unternehmen, das mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun hatte, beteiligt war." Schmitz wird unter anderem Internet-Piraterie, Geldwäsche und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Siehe auch: Senf dazu: Anon, Megaupload und das dicke Ende
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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