Google Books: Gericht kippt Vergleich mit Verlagen
Das Unternehmen war bereit, 125 Millionen Dollar an die jeweiligen Branchenverbände zu überweisen. Im Gegenzug sollte Google das Recht erhalten, Bücher, die in den USA auf den Markt kommen, digitalisieren zu können, ohne in jedem Fall die Genehmigung beim Rechteinhaber einzuholen.
Richter Denny Chin vom New Yorker Bezirksgericht ließ diesen außergerichtlichen Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Konzern und der Verlagsbranche aber nicht zu. Hintergrund dessen sind wettbewerbsrechtliche Bedenken. Nach Ansicht des Richters erhielte Google mit einer entsprechenden Vereinbarung einen zu großen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten, denen ein solches Pauschalangebot bisher nicht eingeräumt wurde.
Ein zweiter Aspekt sind Fragen des internationalen Rechts. Das Abkommen umfasst nämlich auch Bücher, die in den USA zwar erscheinen, deren Autor aber anderswo in der Welt lebt und sich dort auf andere rechtliche Regelungen stützen kann. Hier hatten sich unter anderem auch deutsche Verbände und die Bundesregierung in den Fall eingeschaltet. Anders als beim Copyright in den USA verbleibt hierzulande das Urheberrecht in jedem Fall beim Autor. US-Verlage können lediglich ein Nutzungsrecht erwerben, dieses aber nicht beliebig erweitern.
Chin schlug aber vor, den Vergleich abzuändern. Bisher haben Verlage nur die Möglichkeit, der Digitalisierung eines Buches zu widersprechen. Wird diese Regelung dahingehend geändert, dass sie die Nutzung des jeweiligen Buches durch Google in jedem Einzelfall erlauben, ließe sich wohl auch das Gericht auf den Vorschlag ein.
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