Android Market: Neue AGBs verärgern Entwickler
Wer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, muss damit rechnen, dass Google die betroffenen Anwendungen aus dem Android Market entfernt, wenn die Frist am 11. Dezember abläuft. Wie man den Diskussionen in der Android Community entnehmen kann, wird vor allem die Art der Mitteilung kritisiert. Hier hätte Google mit mehr Fingerspitzengefühl vorgehen können.
Aber auch der Inhalt des DDA sorgt für Unmut. So heißt es beispielsweise im neuen Paragraph 7.2, dass der Entwickler den Käufern das Geld zurückzahlen muss, wenn die Anwendung aus dem Android Market aus unterschiedlichen Gründen entfernt wird, beispielsweise wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dies gilt für alle Käufer im zurückliegenden Jahr.
Hinzu kommen einige weitere Kritikpunkte, wie der Gerichtsstand der Vereinbarung, die die Beziehungen zwischen den Entwicklern und dem Android Market regelt. Die Plattform ist der zentrale Punkt für den Vertrieb von Applikationen für Handys mit Googles Betriebssystem.
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