PC-Abgabe: BITKOM heizt Streit mit der GEMA an
Im 2. Korb zum Urheberrechtsgesetz wurde festgelegt, dass die Parteien sich unter anderem auf eine Abgabe auf PCs sowie andere Geräte und Speichermedien einigen sollen. Diese werden aber laut der Studie in deutlich geringerem Umfang für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt, als die Gebührenvorschläge der Rechteverwerter vermuten lassen.
Das Marktforschungsinstitut Infratest ließ 7.000 Anwender zwei Wochen lang genau protokollieren, wie sie PCs, Drucker, Scanner, Faxgeräte und Multifunktionsgeräte einsetzen. Demnach würden nur acht Prozent aller kopierten Daten geschützt sein. Ziehe man Werke ab, die als nicht abgabepflichtig gewertet werden, sei nur jeder hundertste Kopiervorgang für das Vergütungssystem relevant.
"Die Infratest-Studie zeigt, dass es keine Basis für hohe Urheberrechtsabgaben gibt", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried. Damit geht er aus Konfrontationskurs mit den Rechteverwertern. Der Verband versuche, durch die Veröffentlichung einer vorschnell und einseitig in Auftrag gegebenen Studie, die Verhandlungen zu Gunsten der Industrie zu beeinflussen, so die GEMA.
Der Gesetzgeber habe bestimmt, dass nicht eine der Parteien, sondern nur die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt die Nutzung von Geräten und Speichermedien durch empirische Untersuchungen ermitteln soll, beklagte die Organisation. Dies solle verhindern, dass die Verhandlungen durch einseitige Studien erschwert werden.
"Mit seinem Vorpreschen hält sich BITKOM nicht an diese vom Gesetzgeber vorgegebenen Spielregeln. Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften ist die Studie für die weiteren Verhandlungen ohne Relevanz", führte die GEMA in einer Stellungnahme weiter aus.
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