Urteil: Freenet nicht für Wikipedia-Inhalte haftbar
Ein entsprechendes Urteil fällte das Landgericht Hamburg. In dem Verfahren wurde das Telekommunikationsunternehmen Freenet von einem Geschäftsmann verklagt, der im Jahr 1992 wegen Mordes verurteilt wurde. Dieser setzte zu einem früheren Zeitpunkt bereits durch, dass sein voller Name aus Beiträgen entfernt wird.
Nun beanstandete er die Darstellung in einem eingebundenen Wikipedia-Artikel, dass ihm auch Betrug zur Last gelegt würde. Freenet sollte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, mit der sich das Unternehmen bei Zuwiderhandlungen zu einem Bußgeld von 250.000 Euro verpflichtet hätte.
Die Beklagte sorgte schnell für eine entsprechende Änderung des Artikels. Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung lehnte Freenet aber ab - zu Recht, so der Richter. Die Klage wurde abgewiesen.
Der Richter begründete seinen Standpunkt damit, dass es sich bei den Inhalten erkennbar um Beiträge Dritter gehandelt hätte. Damit sei die rechtliche Situation mit Diskussions-Foren im Internet gleichzusetzen. Auch hier haftet der Betreiber erst für ungesetzliche Inhalte, wenn er diese trotz Kenntnis nicht entfernt.
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