Musikindustrieanwalt erhält HDDs der Beschuldigten

Wie die Kollegen von heise.de berichten, erhält der Hamburger Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch nach eigenen Angaben die Festplatten von Beschuldigten, gegen die die Polizeibehörden wegen des nicht lizenzierten Uploads von Musikdateien ermitteln. Rasch arbeitet mit seiner Firma proMedia GmbH für die Musikindustrie, um Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken aufzudecken. Wird bei einer Hausdurchsuchung ein Rechner sichergestellt, so erhält er die darin enthaltenen Festplatten, um eine Kopie zu erstellen, die dann später ausgewertet wird.

Das Ganze ist allerdings problematisch, da Rasch in den Verfahren nicht neutral ist. Er will so viele Verurteilungen wie möglich erreichen, um andere Filesharer abzuschrecken, heißt es auf der Website von proMedia. Außerdem erhält er für die Einleitung von Verfahren und für den Versand von Abmahnungen nicht unerhebliche Geldbeträge.

Theoretisch hätte Rasch bei der Anfertigung der Kopien die Möglichkeit, die auf der Festplatte gespeicherten Daten zu manipulieren, um ein höheres Strafmaß zu erreichen. Das Landgericht Lübeck hatte in der Vergangenheit bereits ein Verfahren eingestellt. Grund: Unsachgemäßer Umgang mit einem sichergestellten Rechner.

Diese Angaben machte Rasch gestern auf einer Informationsveranstaltung in München. Er beklagte, dass durch die Verkürzung der Speicherdauer von Verbindungsdaten viele IP-Anfragen erfolglos blieben. Sobald die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, dürfte er deutlich bessere Erfolgsaussichten haben.
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