MS: Auflagen aus Kartellverfahren besser einhalten

Microsoft Nachdem Microsoft für einen Marketing-Plan kritisiert wurde, der möglicherweise den Windows Media Player bevorzug hätte, hat das Unternehmen gegenüber einem Bundesrichter beteuert, dass man versuche jede Art von wettbewerbsschädigendem Verhalten seiner Mitarbeiter zu unterbinden. Die Redmonder waren vor rund einem Monat von einer Richterin kritisiert worden, weil ein Mitarbeiter ein Marketing-Abkommen entwickelt hatte, wonach die Hersteller von tragbaren Musik-Playern, die mit Windows Media kompatibel sind, nichts anderes ausser dem Windows Media Player hätten beilegen dürfen.

Obwohl das Dokument zügig dementiert wurde und nie an die Hersteller weitergegeben wurde, führte die Kritik zu einem "sehr ernsten Blick nach Innen auf die Bemühungen zur Einhaltung" der Regelungen aus den Beschlüssen des vorangegangenen Verfahrens wegen Wettbewerbsverzerrung, so ein Microsoft-Anwalt.

Der Anwalt bezeichnete das bemängelte Papier als unakzeptabel und kündigte an, dass man sich nun genauer mit dem befassen wolle, was in der Firma vorgeht. Unter anderem sollen die "Kartell-Schulungen", die Mitarbeiter schon seit 2001 erhalten, auf weitere Unternehmensteile ausgedehnt werden. Durch interne Überprüfungen sollen derartige Zwischenfälle zudem früher erkannt und vermieden werden können.
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