MS: Auflagen aus Kartellverfahren besser einhalten

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[o1]
call_me_berti am 03.12.05 um 01:40 Uhr
++--
Ja klar. Ein Mitarbeiter. Ganz allein und gegen den erklärten Willen der Geschäftsführung, die derlei Verhalten selbstverständlich sofort zu unterbinden sucht und alle seine Mitarbeiter immer wieder zu Wohlverhalten ermahnt. OOOhhhhh. Besser konnte es das arme vöölig unschuldige Unternehmen doch wirklich nicht machen und dann sowas ... ROFL ...
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