Schweden: Industrie darf gegen Filesharer vorgehen
Nun benötigen die beiden Lobbygruppen keine Erlaubnis der schwedischen "Dateninspektion". Vor einigen Monaten war das APB von der Behörde zurechtgewiesen worden, weil Datenschutzrichtlinien verletzt worden waren und das APB auf illegale Weise gegen Filesharer vorgegangen war.
Das Antipiratbyrå setzt auf spezielle Software, die die IP-Adresse sowie den Dateinamen und den Server speichert, über den die Daten verbreitet werden. Bis vor kurzem musste diese Praxis in jedem Einzelfall von einer staatlichen Behörde erlaubt werden. Nun ist die Unterhaltungsindustrie nicht mehr von den schwedischen Gesetzen zum Schutz der Privatspähre betroffen, da eine Ausnahmegenehmigung ausgesprochen wurde.
Um Filesharer nun belangen zu können, müssten die Provider bei der Verfolgung mitmachen. Genau dies lehnen viele der Firmen im Interesse ihrer Kunden bisher ab und weigern sich im Namen des APB Briefe zu verschicken. Sie berufen sich dabei darauf, dass kein rechtlicher Zwang besteht. Die Firmen müssen nur gegenüber der Polizei Auskunft über Kontaktdaten geben, nicht aber gegenüber einer privaten Vereinigung.
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