Google Maps: Gericht untersagt 3D-Luftbilder von Privatgrundstück

Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil untersagt Google, 3D-Luftbilder eines Privatgrundstücks in Maps und Earth zu zeigen. Ein Hausbesitzer wehrte sich erfolgreich gegen unangekündigte Aufnahmen aus der Luft, die Einblicke in seinen Garten geben.
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WinFuture/KI-generiert
  • Das Landgericht Frankfurt untersagt Google die 3D-Bilder eines Privatgrundstücks
  • Kläger wehrte sich gegen detaillierte Aufnahmen nicht einsehbarer Gartenbereiche
  • Richter werteten die unangekündigten Flugzeugaufnahmen als heimliches Ausspähen
  • Schutz der Privatsphäre wiegt schwerer als Informationsfreiheit und Neugierde
  • Material könnte laut Gericht sogar für die Planung von Einbrüchen dienen
  • Entscheidung steht im Widerspruch zu einem früheren Urteil des LG Itzehoe aus 2020
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Google kann in Berufung gehen

3D-Luftbilder vor Gericht

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, detaillierte dreidimensionale Luftbilder eines bewohnten Privatgrundstücks in seinen Diensten Maps und Earth zu veröffentlichen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, muss der Internetkonzern die Aufnahmen entfernen, wenn der Eigentümer widerspricht - jedenfalls dann, wenn Bereiche zu sehen sind, die öffentlichen Blicken entzogen sind. Geklagt hatte ein Familienvater, der sein Wohnhaus zuvor bereits bei Street View und Apple Look Around unkenntlich machen ließ.

Der Kläger wehrte sich erfolgreich dagegen, dass sein Grundstück über die Satelliten- und Luftbildansichten aus beliebigen Winkeln betrachtet werden kann. Die Richter kritisierten, dass die hochauflösenden Aufnahmen auch rückwärtige, von der Straße aus nicht einsehbare Gartenbereiche zeigen. Da die Bilder ohne Vorankündigung von Flugzeugen aus erstellt werden, hätten Betroffene keine Möglichkeit, ihre Rückzugsräume vor einem Überflug zu verdecken. Das Gericht wertete das Vorgehen als heimliche Ausspähung.


Nutzen rechtfertigt keinen Eingriff

Google verteidigte die Aufnahmen mit der Informationsfreiheit. Die Kammer des Landgerichts erkannte an, dass Google den Abenteuergeist der Menschen bedienen und zu einer transparenten Informationsgesellschaft beitragen wolle, und sah diesen Zweck als legitim an, ließ ihn jedoch hinter dem Schutz der Privatsphäre zurücktreten. Die Neugier rechtfertige kein Eindringen in den geschützten Lebensbereich. Zudem ließen sich mit dem Material laut dem Gericht sogar Einbrüche vorbereiten - ein Argument, das einst schon beim Street-View-Verpixeln umstritten war.

Wie Caschy anmerkt, stellt sich das Frankfurter Gericht mit dem Urteil gegen eine frühere Gerichtsentscheidung. Im Jahr 2020 hatte das Landgericht Itzehoe in einem ähnlichen Fall die Klage eines Hausbesitzers auf Verpixelung in Earth abgewiesen und der Informationsfreiheit den Vorrang gegeben. Das aktuelle Frankfurter Urteil ist nicht rechtskräftig, sodass Google beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen kann.

Während sich Fassaden bei Straßenansichten wie Street View über ein Online-Formular verhältnismäßig unkompliziert unkenntlich machen lassen, fehlt für die 3D-Luftbilder bislang ein solcher standardisierter Beschwerdeprozess. Aktuell bedeutet die Entscheidung aber, dass Anbieter betroffene Grundstücke auf Wunsch der Berechtigten auch in der 3D-Ansicht unkenntlich machen müssen, wie es bei Straßenbildern bereits Standard ist.

Seid ihr für eine Verpixelung eurer Grundstücke oder seht ihr den Nutzen der 3D-Karten im Vordergrund? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit!

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Witold Pryjda

Senior Redakteur

Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.

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