Urteil: Media Markt darf Kunden bei Reklamation nicht mehr abwimmeln

Media Markt hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Elektronikhändler darf Kunden in Gewährleistungsfällen nicht einfach an den Gerätehersteller verweisen. Damit stärkt das Urteil die Rechte von Käufern.
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  • Media Markt darf Kunden bei Defekten nicht an Hersteller verweisen
  • Das Landgericht Ingolstadt untersagte diese irreführende Praxis
  • Geklagt hatte in diesem Fall der Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Der Händler haftet als Vertragspartner direkt für Produktmängel
  • Auslöser war ein defektes Kühlgerät mit anhaltendem Alarmton
  • Das Unternehmen kündigte an, den Richterspruch zügig umzusetzen

Klares Urteil gegen MediaMarkt

Zuletzt hatten deutsche Gerichte mit Urteilen gegen Telekommunikationsanbieter O2 und Konkurrenten 1&1 sowie gegen Pay-TV-Riesen Sky die Rechte der Verbraucher gestärkt. Jetzt hat auch Media Markt vor Gericht verloren und darf Käufer im Falle eines defekten Gerätes künftig nicht mehr einfach an den jeweiligen Hersteller verweisen.

Das Landgericht Ingolstadt hat dem Betreiber des hauseigenen Onlineshops, der MMS E-Commerce GmbH, eine derartige Praxis per Urteil untersagt. Der Kundenservice hatte in der Kommunikation mit Kunden zuvor den falschen Eindruck erweckt, für Gewährleistungsansprüche nicht der richtige Ansprechpartner zu sein. Das Urteil vom Juli untersagt nun eine solche irreführende Kommunikation.


Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Rechtslage eindeutig. Der Verkäufer haftet als Vertragspartner des Käufers für Produktmängel. Händler dürften sich nicht um diese Verpflichtung drücken, indem sie reklamierenden Kunden mitteilen, sie müssten sich wegen der Mängel an den Hersteller wenden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Im konkreten Streitfall hatte ein Kunde Ärger mit einem Kühl-Gefrier-Gerät. Das Gerät gab gut ein Jahr nach dem Kauf auch bei geschlossener Tür einen Alarmton aus, der sich nicht mehr abschalten ließ. Nachdem der Käufer den Fehler gemeldet hatte, forderte ihn der Kundenservice per E-Mail auf, sich direkt an den Produzenten des Großgerätes zu wenden.

Reaktion des Unternehmens

Dass sich der Betroffene in dem konkreten Streitfall nicht abschrecken ließ und weiter auf eine Lösung durch Media Markt bestand, änderte für das Gericht nichts an der unzulässigen Geschäftspraktik.

Eine Unternehmenssprecherin von Media Markt erklärte auf Nachfrage, dass man die Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt respektiere. Der Elektronikhändler werde nun die notwendigen Schlüsse ziehen, um das Urteil sorgfältig umzusetzen.

Welche guten oder schlechten Erfahrungen habt ihr in Garantiefällen schon mit Händlern oder Herstellern gemacht? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!

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Felix Krauth

Redakteur für Windows & Hardware

War Game Designer, bevor er Journalist wurde, und testet Spiele bis heute selbst. Sein Spektrum reicht von der FritzBox über Windows 11 und Apple bis zu Gaming.

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