Droht PKW-Maut 2.0? - Gaskraftwerkspläne verletzen wohl EU-Recht
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat große Pläne für den Bau vieler neuer Gaskraftwerke. Allerdings sind diese wohl nicht mit dem EU-Recht vereinbar, wie ein neues Gutachten nun zeigt.
Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) hatte bereits einen Plan für Backup-Kraftwerke fertig und die EU in intensiven Verhandlungen dazu gebracht, diesem zuzustimmen. Wirtschaftsministerin Reiche möchte nun aber deutlich über dieses Vorhaben hinausgehen, obwohl sich die Voraussetzungen teilweise geändert haben. Damit dürfte eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ausgeschlossen sein, so das Fazit eines Gutachtens der auf solche Fragen spezialisierten Kanzlei K&L Gates, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt wurde und dem Handelsblatt vorliegt.
Der Kern der Einschätzung beruht darauf, dass staatliche Beihilfen nur zulässig sind, wenn eine Versorgungssicherheit nicht auf anderem Weg erreicht werden kann. Das scheint allerdings kaum der Fall zu sein. Denn in den Planungen Reiches spielen andere Möglichkeiten, Erzeugungsschwankungen der Erneuerbaren auszugleichen, schlicht keine Rolle. Dabei ließe sich hier mit der Nutzung von großen Batteriespeichern und auch den grenzüberschreitenden Kapazitäten im europäischen Verbundnetz einiges erreichen.
Dem schloss sich auch DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner an. "Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen. Die Vorfestlegung von Frau Reiche auf den Neubau von fossilen Gaskraftwerken ist dagegen völlig aus der Zeit gefallen", sagte er.
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Weit über Habecks Einigung
Katherina Reiche möchte mit staatlicher Förderung erreichen, dass Gaskraftwerke mit einer Kapazität von 20 Gigawatt gebaut werden. Erste Ausschreibungen dazu soll es eigentlich noch in diesem Jahr geben. Allerdings ist bereits der Oktober angebrochen und bisher ist von ihnen nichts zu sehen. Das liegt vor allem daran, dass die nötigen Verhandlungen auf EU-Ebene über eine Genehmigung für die üppigen Subventionen bislang nicht abgeschlossen sind.Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) hatte bereits einen Plan für Backup-Kraftwerke fertig und die EU in intensiven Verhandlungen dazu gebracht, diesem zuzustimmen. Wirtschaftsministerin Reiche möchte nun aber deutlich über dieses Vorhaben hinausgehen, obwohl sich die Voraussetzungen teilweise geändert haben. Damit dürfte eine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ausgeschlossen sein, so das Fazit eines Gutachtens der auf solche Fragen spezialisierten Kanzlei K&L Gates, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt wurde und dem Handelsblatt vorliegt.
Der Kern der Einschätzung beruht darauf, dass staatliche Beihilfen nur zulässig sind, wenn eine Versorgungssicherheit nicht auf anderem Weg erreicht werden kann. Das scheint allerdings kaum der Fall zu sein. Denn in den Planungen Reiches spielen andere Möglichkeiten, Erzeugungsschwankungen der Erneuerbaren auszugleichen, schlicht keine Rolle. Dabei ließe sich hier mit der Nutzung von großen Batteriespeichern und auch den grenzüberschreitenden Kapazitäten im europäischen Verbundnetz einiges erreichen.
Interne Kritik
Ein Anzeichen dafür, dass Reiche in ihren Planungen einseitig vorgeht, ist es, dass die Kritik nicht nur aus der Opposition kommt. Auch in der Union gibt es Widerspruch. So wies die Gruppe Klimaunion bereits vor einiger Zeit auf die Gefahr hin, dass die einseitige Konzentration auf neue Gaskraftwerke die Strompreise in die Höhe treiben wird. Die Wirtschaftsministerin solle daher die Blockade der Marktwirtschaft beenden und neuere, preiswertere Technologien, die zudem umweltfreundlicher seien, berücksichtigen.Dem schloss sich auch DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner an. "Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen. Die Vorfestlegung von Frau Reiche auf den Neubau von fossilen Gaskraftwerken ist dagegen völlig aus der Zeit gefallen", sagte er.
Zusammenfassung
- Katherina Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke verstoßen laut Gutachten gegen EU-Recht
- Staatliche Förderung für 20 Gigawatt Gaskraftwerkskapazität stößt auf rechtliche Hürden
- Im Gegensatz zu Habecks genehmigtem Konzept geht Reiche deutlich weiter
- Beihilfen sind nur zulässig, wenn Versorgungssicherheit anders nicht erreichbar ist
- Alternative Lösungen wie Batteriespeicher wurden in den Planungen nicht berücksichtigt
- Kritik kommt nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Union
- DUH fordert Vorrang für erneuerbare Energien, Flexibilität und Speichertechnologien
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