DB mit digitalem Rückzieher:
Kein E-Mail-Zwang beim Ticketkauf mehr

Die Bahn hat große Digitalisierungspläne. Die gelten sowohl für die Infrastruktur als auch den Kontakt mit Kunden. Ein erst kürzlich einge­führter E-Mail-Zwang beim Kauf von Sparpreis-Tickets wird nach harscher Kritik allerdings wieder abgeschafft.
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Sparpreis-Ticket nur gegen E-Mail

Die Deutsche Bahn hatte vor gut einem Jahr eine neue Regelung beim Kauf von Sparpreis-Tickets eingeführt. So mussten alle Kunden beim Erwerb einer entsprechenden Fahrkarte eine E-Mail-Adresse angeben. Das galt sogar dann, wenn der Fahrschein an einem Schalter gekauft wurde.

Das stieß sowohl bei Kunden als auch bei Verbraucherschützern auf Unverständnis und hatte etliche Beschwerden zur Folge. Denn für Personen ohne E-Mail-Adresse wurde es so praktisch unmöglich, von den günstigen Preisen der Spartickets zu profitieren. Jetzt hat die DB eingelenkt.


Rückzieher in gleich mehreren Angelegenheiten

Wie der Deutschlandfunk berichtet, entfällt der E-Mail-Zwang Mitte Dezember wieder. Auch wenn nur sehr wenige Kunden durch die bisherige Praxis eingeschränkt worden seien, wolle man doch auch weiterhin allen ermöglichen, Sparpreis-Tickets zu buchen, so die Bahn. Die Angabe eines Namens ist beim Kauf aber auch weiterhin Pflicht.

Schon vor einer Woche hatte die Bahn bereits einen weiteren Rückzieher in Bezug auf die Digitalisierung ihrer Angebote gemacht. So sollten die ausgedruckten Aushänge an Bauhöfen abgeschafft werden, die Auskunft über die Abfahrtszeiten der Züge geben. Stattdessen wollte man den Fahrgästen die Informationen nur noch über die im Bahnhof und an den Gleisen angebrachten Monitore bereitstellen. Die Bahn argumentierte, dass die Papieraushänge kaum noch genutzt werden, jedoch hohe Kosten verursachen. Trotzdem hat man auch in diesem Punkt der Kritik von Sozial- und Fahrgastverbänden nachgegeben, die bestimmte Personengruppen dadurch benachteiligt sahen.

BahnCard bleibt digital

Indes wird die BahnCard schon seit dem 9. Juni 2024 nur noch in digitaler Form ausgehändigt. Lediglich die BahnCard 100 wird noch als Plastikkarte an Kunden verteilt. Alle anderen Nutzer des Rabatt-Angebots müssen die DB Navigator App verwenden, in der ein entsprechender Code hinterlegt wird. Obwohl auch hier alle Personen ohne Smartphone benachteiligt werden und Fahrgastverbände Beschwerde einlegten, hält die Bahn weiter an dieser Praxis fest. Man versuche damit der "Umwelt Gutes zu tun" und wolle auf diesem Weg Plastik einsparen.

Zusammenfassung
  • Deutsche Bahn schafft E-Mail-Pflicht beim Kauf von Spartickets ab
  • Kritik von Kunden und Verbraucherschützern führte zum Umdenken
  • Namenspflicht beim Kauf von Sparpreis-Tickets bleibt bestehen
  • Papieraushänge an Bahnhöfen werden entgegen früheren Plänen beibehalten
  • BahnCard gibt es seit 9. Juni 2024 nur noch digital, außer BahnCard 100
  • DB Navigator App wird für digitale BahnCard-Nutzung benötigt
  • Bahn hält trotz Kritik an Digitalisierung der BahnCard fest

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