Staatstrojaner-Hersteller muss seinen Code an WhatsApp übergeben

Die Hersteller von Staatstrojanern sind bestrebt, möglichst wenig vom Innenleben und der Funktionsweise ihrer Produkte bekannt werden zu lassen. Umso größer die Niederlage der NSO Group, die vom Gericht nun gezwungen wird, WhatsApp einen Einblick in den Quellcode zu geben.
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NSO wehrt sich

WhatsApp, die zum Meta-Konzern gehörende Messenger-Plattform, hatte im Jahr 2019 Klage gegen die NSO Group eingereicht. Denn mit der Spionage-Malware des Anbieters, Pegasus, sollen bis zu 1400 WhatsApp-Nutzer überwacht worden sein. Die Betreiber des Messengers möchten natürlich gern herausfinden, wie genau die Kommunikation ausgespäht wird und auf welche Weise man die Nutzer besser dagegen schützen kann.

Das ist allerdings nicht die Begründung, die vor einem Gericht funktionieren würde, wie aus dem Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian hervorgeht. Hier geht es eher darum, dass den juristischen Vertretungen beider Seiten sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, um ein faires Verfahren zu ermöglichen. So kann WhatsApp den Vorwurf, dass die Software illegal in die Datenverarbeitung des Messengers eingreift, nur belegen, wenn Zugang zum Quellcode besteht.


Der Pegasus-Code und der Code für andere Überwachungsprodukte, die die NSO Group verkauft, gelten als streng gehütetes Staatsgeheimnis. NSO unterliegt einer Kontrolle durch das israelische Verteidigungsministerium, das den Verkauf aller Lizenzen an ausländische Regierungen überprüfen und genehmigen muss. Entsprechend stellte der Malware-Hersteller den Antrag, NSO aufgrund übergeordneter Gründe von den Offenlegungspflichten zu entbinden.

Kunden bleiben geheim

Letztendlich stellte sich das Gericht nun jedoch auf die Seite von WhatsApp und ordnete an, dass NSO "alle relevanten Spionageprogramme" für einen Zeitraum von einem Jahr vor und nach den zwei Wochen, in denen WhatsApp-Nutzer angeblich angegriffen wurden, vorlegen muss. NSO muss WhatsApp auch Informationen "über die vollständige Funktionalität der betreffenden Spyware" geben.

Richterin Phyllis Hamilton entschied jedoch in einer anderen Angelegenheit zugunsten von NSO: Das Unternehmen wird vorerst nicht gezwungen, die Namen seiner Kunden oder Informationen über seine Serverarchitektur preiszugeben.

"Das jüngste Gerichtsurteil ist ein wichtiger Meilenstein in unserem langjährigen Ziel, WhatsApp-Nutzer vor unrechtmäßigen Angriffen zu schützen. Spyware-Unternehmen und andere böswillige Akteure müssen verstehen, dass sie erwischt werden können und nicht in der Lage sein werden, das Gesetz zu ignorieren", sagte ein WhatsApp-Sprecher.

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Zusammenfassung
  • NSO Group muss WhatsApp Quellcode zeigen
  • Gericht zwingt NSO zur Offenlegung gegenüber WhatsApp
  • WhatsApp klagte wegen Überwachung von Nutzern
  • Pegasus-Spyware soll 1400 Nutzer ausspioniert haben
  • Gericht verlangt fairen Prozess durch Informationszugang
  • NSO-Produkte gelten als israelisches Staatsgeheimnis
  • WhatsApp erhält Einblick in Funktionalität der Spyware

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