Lenovo will Verkaufsverbot für Asus-Notebooks durchsetzen
Wer meint, Notebooks böten nach Jahrzehnten kein besonderes Potenzial für Patentstreitigkeiten mehr, wird durch Lenovo eines Besseren belehrt. Der Konzern zieht jetzt gegen den Konkurrenten Asus zu Felde.
Die ZenBook-Systeme des Konkurrenten sollen unter anderem ein Patent zur Steuerung drahtloser Datenverbindungen verletzen. Außerdem geht es um die Rechte an einer Technologie, die in der Wake-on-LAN-Funktion zum Einsatz kommt und dafür sorgt, dass auch Notebooks per Fernwartung angesprochen werden können, die sich eigentlich im Ruhezustand befinden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Umsetzung von Multi-Touch-Gesten auf dem Touchpad. Zu guter Letzt beanstandet Lenovo aber auch die Umsetzung eines Scharnierblocks, der es 2-in-1-Laptops ermöglicht, vom Klapp- in den Tablet-Modus zu wechseln. Das Unternehmen hatte hierfür im Jahr 2014 ein Patent angemeldet und dieses auch zugesprochen bekommen. Asus soll dieses Schutzrecht mit dem "ErgoLift"-Scharnier verletzen, das beispielsweise im Zenbook Flip 14 zum Einsatz kommt.
Mulgrew bezog sich dabei auch auf eine Klage, die Asus vor einiger Zeit in Deutschland gegen Lenovo einreichte. Auch hier geht es um die Durchsetzung von Patentansprüchen, auf die Lenovo nun mit seiner eigenen Klage in den USA reagierte.
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Datenfunk und Scharniere
In einer Klage gegen AsusTek Computer Inc. und Asus Computer International behaupten die Anwälte des Klägers, dass vier Patente Lenovos verletzt worden seien. Man fordert nun einerseits Schadensersatz für die aufgrund dessen entgangenen Lizenzgebühren. Außerdem soll ein Verkaufsverbot für Asus-Notebooks in den USA durchgesetzt werden. Das berichtet das US-Magazin Ars Technica.Die ZenBook-Systeme des Konkurrenten sollen unter anderem ein Patent zur Steuerung drahtloser Datenverbindungen verletzen. Außerdem geht es um die Rechte an einer Technologie, die in der Wake-on-LAN-Funktion zum Einsatz kommt und dafür sorgt, dass auch Notebooks per Fernwartung angesprochen werden können, die sich eigentlich im Ruhezustand befinden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Umsetzung von Multi-Touch-Gesten auf dem Touchpad. Zu guter Letzt beanstandet Lenovo aber auch die Umsetzung eines Scharnierblocks, der es 2-in-1-Laptops ermöglicht, vom Klapp- in den Tablet-Modus zu wechseln. Das Unternehmen hatte hierfür im Jahr 2014 ein Patent angemeldet und dieses auch zugesprochen bekommen. Asus soll dieses Schutzrecht mit dem "ErgoLift"-Scharnier verletzen, das beispielsweise im Zenbook Flip 14 zum Einsatz kommt.
Wir wehren uns nur
John Mulgrew, stellvertretender Chefsyndikus Lenovos, betonte in einer Stellungnahme, dass man ein Interesse an fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien (FRAND) Lizenzbedingungen habe. "Wir beobachten zunehmend, dass einige Lizenzgeber FRAND-Diskussionen umgehen und sich stattdessen auf Drohungen verlassen, um von den Lizenznehmern überhöhte, über den FRAND-Bedingungen liegende Lizenzgebühren zu verlangen", sagte er.Mulgrew bezog sich dabei auch auf eine Klage, die Asus vor einiger Zeit in Deutschland gegen Lenovo einreichte. Auch hier geht es um die Durchsetzung von Patentansprüchen, auf die Lenovo nun mit seiner eigenen Klage in den USA reagierte.
Zusammenfassung
- Lenovo klagt gegen Asus wegen Patentverletzungen.
- Gefordert: Schadensersatz und US-Verkaufsverbot für Asus.
- Streit um drahtlose Datensteuerung und Wake-on-LAN-Technologie.
- Lenovo bemängelt Asus' Multi-Touch-Gesten und Scharnierdesign.
- 2014 erlangtes Lenovo-Patent für 2-in-1-Laptop-Scharnier betroffen.
- Lenovo setzt auf faire FRAND-Lizenzbedingungen.
- Reaktion auf Asus' Patentklage gegen Lenovo in Deutschland.
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