Verbreitung rechtsextremer Musik: Razzia

Aufgrund der Verbreitung von rechtsextremer Musik im Internet, hat das BKA heute in allen deutschen Bundesländern bis auf Bremen Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. Wer Lieder mit menschenverachtenden, rassistischen und nationalsozialistischen Texten verbreitete, muss jetzt mit einer Klage wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) rechnen. Durchsucht wurden laut dem BKA 330 Wohnungen. Bereits 2001 wurde eine vergleichbare Aktion durchgeführt. Damals wurden die Musikstücke bei Napster angeboten.

Quelle: heise.de
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