Microsoft 365-Rechtsgutachten bleibt trotz Medienanfrage geheim
Der Streit um die rechtskonforme Nutzung von Microsoft 365 in der Verwaltung in Deutschland geht weiter - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein angefertigtes Rechtsgutachten wird geheim gehalten. Ein Antrag auf Einsicht für die Presse wurde nun abgelehnt.
"Länder verheimlichen Rechtsgutachten zu Microsoft 365", titelt Golem.de dementsprechend. Das Online-Magazin hatte versucht, Einsicht in den aktuellen Stand der Untersuchungen zur rechtskonformen Nutzung von Microsoft 365 in der deutschen Verwaltung zu erhalten.
Interessant ist daher ein Rechtsgutachten, das die sogenannte Arbeitsgemeinschaft Leiter der Datenzentralen, kurz ALD, in Auftrag gegeben hatten. Dieses Gutachten enthält die Antwort auf eine Frage, die seit Monaten unbeantwortet durch die Medien geistert: Kann die Landes-IT Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzen oder nicht? Was steht dem entgegen und was könnte geändert werden?
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Antwort, will sie aber nicht öffentlich kommunizieren. Hintergrund sei laut der Absage zur Herausgabe zum einen, dass die ALD schon bei der Beauftragung beschlossen habe, dass es sich bei dem Gutachten um ein internes Papier handele, welches also nur für den Gebrauch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gedacht sei.
Zudem heißt es jetzt, die Herausgabe würde die Verhandlungsposition gegenüber Microsoft "erheblich schwächen". Daher wird die Presse keine Auskunft zum Inhalt des Gutachtens erhalten. Die Kurzfassung der Ablehnung haben wir am Ende dieses Beitrags mit angefügt. Bereits im November vergangenen Jahres wurde dazu ein Antrag eingereicht. Golem-Redakteur Lennart Mühlenmeier hatte einen Antrag auf Einsicht über das Portal Frag den Staat eingereicht. Antrag, Gebühreninformationen und Ablehnung des Antrags stehen bei Frag den Staat nun auch öffentlich zur Verfügung.
Arne Semsrott von Frag den Staat kritisiert laut Golem das Verhalten der Behörden: "Wenn der Staat über Datenschutzprobleme Bescheid weiß, muss er darüber auch die Öffentlichkeit informieren. Es darf nicht sein, dass die Bundesländer Vertraulichkeit über ein Dokument vereinbaren, das eigentlich zugänglich sein sollte."
Siehe auch:
Interessant ist daher ein Rechtsgutachten, das die sogenannte Arbeitsgemeinschaft Leiter der Datenzentralen, kurz ALD, in Auftrag gegeben hatten. Dieses Gutachten enthält die Antwort auf eine Frage, die seit Monaten unbeantwortet durch die Medien geistert: Kann die Landes-IT Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzen oder nicht? Was steht dem entgegen und was könnte geändert werden?
Kann die Verwaltung Microsofts Cloud-Angebote nutzen?
Beantworten soll das Gutachten vor allem die Frage der Datenschutzkonformität der Nutzung von Cloud-Produkten der Firma Microsoft.Die Arbeitsgemeinschaft hat die Antwort, will sie aber nicht öffentlich kommunizieren. Hintergrund sei laut der Absage zur Herausgabe zum einen, dass die ALD schon bei der Beauftragung beschlossen habe, dass es sich bei dem Gutachten um ein internes Papier handele, welches also nur für den Gebrauch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gedacht sei.
Zudem heißt es jetzt, die Herausgabe würde die Verhandlungsposition gegenüber Microsoft "erheblich schwächen". Daher wird die Presse keine Auskunft zum Inhalt des Gutachtens erhalten. Die Kurzfassung der Ablehnung haben wir am Ende dieses Beitrags mit angefügt. Bereits im November vergangenen Jahres wurde dazu ein Antrag eingereicht. Golem-Redakteur Lennart Mühlenmeier hatte einen Antrag auf Einsicht über das Portal Frag den Staat eingereicht. Antrag, Gebühreninformationen und Ablehnung des Antrags stehen bei Frag den Staat nun auch öffentlich zur Verfügung.
"Ihren Antrag auf Überlassung eines Rechtsgutachtens zur Datenschutzkonformität von Microsoft Office365 weise ich zurück. Zwar sind nach 8 4 IFG NRW grundsätzlich alle bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen herauszugeben. Hier stehen der Herausgabe jedoch zwingende Ausnahmetatbestände des IFG NRW entgegen. Der Antrag ist nach 8 6 a) IFG NRW abzulehnen, da das Bekanntwerden des Rechtsgutachtens die Beziehungen zu anderen Bundesländern beeinträchtigen würde."
Arne Semsrott von Frag den Staat kritisiert laut Golem das Verhalten der Behörden: "Wenn der Staat über Datenschutzprobleme Bescheid weiß, muss er darüber auch die Öffentlichkeit informieren. Es darf nicht sein, dass die Bundesländer Vertraulichkeit über ein Dokument vereinbaren, das eigentlich zugänglich sein sollte."
Zusammenfassung
- Streit um rechtskonforme Nutzung von Microsoft 365
- Rechtsgutachten wird geheim gehalten
- Antrag auf Einsicht für Presse abgelehnt
- Gutachten beantwortet Frage der Datenschutzkonformität
- ALD will Gutachten nicht öffentlich kommunizieren
- Herausgabe würde Verhandlungsposition schwächen
- Kritik an Verhalten der Behörden
Siehe auch:
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