Anmelden, fertig: Wer reines E-Auto fährt, kann jetzt Geld abholen

Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wird das Einsparen von CO2-Emissionen belohnt. Davon können ab diesem Jahr auch Fahrer von rein elektrischen Autos direkt profitieren. Nach Anmeldung des Fahrzeugs sind bis zu 350 Euro jährlich möglich.
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Mabel Amber/CC0

Wer E-Auto fährt, kann sich die Emissions-Auszahlung abholen

Deutschland setzt auf verschiedene Stellschrauben, um Autofahrer möglichst hin zu rein elektrischen Fahrzeugen zu lenken. Neben der aktuellen Kaufprämie können sich Besitzer von reinen Batterieautos aber auch nach dem Kauf einen netten Geld-Bonus sichern. In diesem Jahr ist es zum ersten Mal möglich, auf Basis der THG-Quote eine Auszahlung für die eingesparten CO2-Emissionen zu erhalten. Infografik E-Auto-Prämie: Diese Autohersteller profitieren am meistenE-Auto-Prämie: Diese Autohersteller profitieren am meisten Die Regelung, die seit 01. Januar 2022 gilt, sieht vor, dass Besitzer von E-Autos - Plug-in-Hybride sind hier ausdrücklich ausgeschlossen - ihr Fahrzeug bei ihrem Stromanbieter oder einem Unternehmen, das sich auf die THG-Quoten-Anrechnung spezialisiert, anmelden können. Ausschlaggebendes Dokument ist die Zulassungsbescheinigung, weitere Nachweise zur tatsächlichen Nutzung müssen nicht geführt werden.

Wie die Verbaucherzentrale schreibt, wird die Überprüfung dieser Anträge dann wiederum vom Umweltbundesamt vorgenommen. Hier wird auch als Berechnungsgrundlage der THG-Quote jährlich unabhängig von Fahrzeugklassen ein Schätzwert definiert. Aktuell ist dieser auf 1943 kWh/Jahr festgesetzt. In einem ausführlichen FAQ-Artikel (PDF) liefert das Bundesamt einen Überblick.

Keine Eile geboten

Wie die Verbraucherzentrale betont, können sich Interessierte jetzt aber ganz in Ruhe überlegen, über welchen Dienstleister sie hier die Erlöse abgreifen wollen. Für die Einreichung des Antrags beim Umweltbundesamt gilt der 28. Februar des Folgejahres als Stichtag. Für 2022 reicht es also, die entsprechende Meldung zum Ende des Jahres zu veranlassen.

Stromanbieter und spezielle Dienstleister unterscheiden sich hier deutlich bei Provision und Auszahlungsmodalitäten. Verbraucherschützer raten dazu, vor allem zu überprüfen, ob der Anbieter einen Mindesterlös garantiert. Da auch Marktschwankungen Einfluss auf den Erlös haben, liefern die meisten Dienstleister einen Erlöskorridor.
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