Black Widow-Klage: Disney und Scarlett Johansson einigen sich

Im Sommer sorgte Schauspielerin Scarlett Johansson für viel Aufregung. Denn die Black Widow-Darstellerin verklagte den Disney-Konzern und warf dem Mediengiganten vor, bei der Veröffentlichung gegen Verträge verstoßen zu haben. Nun einigte man sich außergerichtlich.
Im vergangenen Juli erschien nach schier unzähligen pandemiebedingten Verschiebungen der Superheldenfilm Black Widow. Der erste Film der Phase 4 des Marvel Cinematic Universe (MCU) sollte ursprünglich Anfang 2020 in die Kinos kommen, wurde aber immer wieder wegen Corona und geschlossenen Kinos neu angesetzt. Letztlich entschied sich Disney zu einer "hybriden" Veröffentlichung, also sowohl in Kinos als auch auf Disney+, also Streaming.

Johansson, die mit Black Widow ihren Abschied aus dem MCU feierte, und ihre Anwälte argumentierten, dass die Streaming-Veröffentlichung (als kostenpflichtiger "VIP"-Titel) auf Kosten der Einnahmen der Schauspielerin gehe, da diese eine Umsatzbeteiligung im Vertrag habe. Johansson war der Ansicht, dass ihr Vertrag eine Kinoexklusivität vorschreibt und ihr aufgrund von Streaming 50 Millionen Dollar entgangen seien - da sie an Einnahmen via Disney+ nicht beteiligt war.


In ihrer Klage warf die 36-jährige dem Konzern auch vor, dass sie und ihre Vertreter versucht hätten, den Vertrag nachzuverhandeln, Disney sich dem aber verweigert hätte. Nun haben beide Parteien den Streit aber beigelegt. Dabei floss zweifellos auch Geld an Johansson, über Details der Vereinbarung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart (via Engadget).

Alles wieder in Butter

Damit sind auch die Wogen wieder komplett geglättet worden, denn sowohl Disney als auch Johansson haben Statements veröffentlicht, in denen man mitteilt, dass man sich auf zukünftige Projekte und Zusammenarbeit freue. Hier fiel auch bereits ein Name, denn die Schauspielerin wird an Tower of Terror mitwirken - einem Film, der auf der gleichnamigen Vergnügungspark-Attraktion basiert.

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