Nicht-kommerzielle Filesharer ohne Gefängnisstrafe

Internet & Webdienste Wer illegalerweise Filme, Musik und Software aus Tauschbörsen bezieht, diese aber nicht weiterverkauft, muss nicht mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Dies wird der zuständige EU-Ausschuss empfehlen. Anfangs war der Entscheidungsprozess durch Chaos gekennzeichnet und die Abgeordneten selbst kannten die endgütige Entscheidung nicht. Der dafür notwendige Änderungsantrag umfasst 250 Seiten. Quelle: futurezone.ORF.at

Vielen Dank an leonsio für diese Information!
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!