Gefälschte Hotel-Bewertungen im Internet sind offiziell rechtswidrig
Dass man im Internet vorsichtig sein sollte, wenn es um angeblich echte Nutzer-Bewertungen geht, dürfte den meisten bekannt und auch bewusst sein. Dennoch ist es nicht immer leicht zu erkennen, ob ein Nutzer-Review echt ist oder nicht - auch weil die Rechtssicherheit fehlte.
Bis jetzt. Denn heute hat das Landgericht München entschieden, dass Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (via FAZ). Was naheliegend klingt, war aber bisher nicht eindeutig juristisch festgestellt, mit dem aktuellen Urteil ändert sich das glücklicherweise. Hintergrund der Entscheidung war eine Klage des Reiseportals Holidaycheck.
Dieses ist juristisch gegen ein Unternehmen namens Fivestar Marketing vorgegangen. Die in Belize ansässige Firma verkauft an Hotels gefälschte Bewertungen auf Portalen wie Holidaycheck, damit diese dort besser wegkommen. Mit der aktuellen Entscheidung des Münchner Gerichts ist es Fivestar Marketing untersagt, Bewertungen von Menschen zu verkaufen, die nicht tatsächlich in einem bestimmten Hotel zu Gast waren.
Bereits abgegebene Fake-Bewertungen muss Fivestar zudem auch von sich aus löschen. Schließlich muss das Unternehmen auch noch Auskunft erteilen, woher die erfundenen Bewertungen stammen. Ob das tatsächlich passieren wird, darf allerdings stark bezweifelt werden, denn bei der heutigen Entscheidung handelte es sich um ein so genanntes Versäumnisurteils - zur Verhandlung ist kein Fivestar-Repräsentant erschienen.
Grundsätzlich darf Fivestar weiterhin Bewertungen anbieten - allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Mitarbeiter auch tatsächlich im entsprechenden Hotel zu Gast waren. In der Praxis dürfte Fivestar also Probleme bekommen - wenn das Urteil auch tatsächlich so durchsetzbar ist. Denn selbst Riesen wie Amazon kämpfen seit Jahren mit eingeschränktem Erfolg gegen die Flut an Fake-Reviews.
Siehe auch: Gekaufte Bewertung Amazon wird Angebot der Fake Reviews nicht Herr
Dieses ist juristisch gegen ein Unternehmen namens Fivestar Marketing vorgegangen. Die in Belize ansässige Firma verkauft an Hotels gefälschte Bewertungen auf Portalen wie Holidaycheck, damit diese dort besser wegkommen. Mit der aktuellen Entscheidung des Münchner Gerichts ist es Fivestar Marketing untersagt, Bewertungen von Menschen zu verkaufen, die nicht tatsächlich in einem bestimmten Hotel zu Gast waren.
Bereits abgegebene Fake-Bewertungen muss Fivestar zudem auch von sich aus löschen. Schließlich muss das Unternehmen auch noch Auskunft erteilen, woher die erfundenen Bewertungen stammen. Ob das tatsächlich passieren wird, darf allerdings stark bezweifelt werden, denn bei der heutigen Entscheidung handelte es sich um ein so genanntes Versäumnisurteils - zur Verhandlung ist kein Fivestar-Repräsentant erschienen.
Durchsetzbar?
Fivestar ist nicht nur im Bereich der Hotel-Bewertungen tätig, man kann dort u. a. Reviews für Amazon, Google, Facebook, Apple und Trustpilot kaufen. Angeblich arbeitet das Unternehmen weder mit Fake-Profilen noch mit Bots. Letzteres dürfte zwar tatsächlich stimmen, so Experten, ersteres allerdings wird bezweifelt.Grundsätzlich darf Fivestar weiterhin Bewertungen anbieten - allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Mitarbeiter auch tatsächlich im entsprechenden Hotel zu Gast waren. In der Praxis dürfte Fivestar also Probleme bekommen - wenn das Urteil auch tatsächlich so durchsetzbar ist. Denn selbst Riesen wie Amazon kämpfen seit Jahren mit eingeschränktem Erfolg gegen die Flut an Fake-Reviews.
Siehe auch: Gekaufte Bewertung Amazon wird Angebot der Fake Reviews nicht Herr
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