BGH: Rezensionen sind Ort freier Meinungsäußerung, keine Werbung
Wer als Händler Produkte auf einer Plattform wie Amazon anbietet, ist nicht dafür verantwortlich, dass in den Rezensionen anderer Käufer nur korrekte Angaben zu finden sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden.
In dem Fall ging es um einen Streit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) und einem Händler, der unter anderem medizinische Tapes vertrieb. An seinem eigenen Angebots-Text wurde auch nichts bemängelt. Anders sah dies allerdings bei den Rezensionen aus, die Nutzer der Amazon-Plattform unter dem Produkt hinterlassen hatten.
Hier schrieben Anwender beispielsweise, dass ihnen die Nutzung des Tapes schnell geholfen habe, Schmerzen loszuwerden. Seitens des VSW führte man an, dass es keine wissenschaftlichen Belege für eine solche Wirkung der Tapes gebe. Aus seiner Sicht handelte es sich somit um irreführende Werbung, wenn der Anbieter die fraglichen Rezensionen unter seinem Produkt stehen lasse und es mit ihrer Hilfe verkaufe.
"Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt und zugleich Vielfalt und Aussagekraft von Bewertungen gesichert. Transparente und unabhängige Bewertungen, die auf subjektiven Eindrücken und Erfahrungswerten beruhen, sind für Kunden mit die wichtigste Hilfe beim Online-Einkauf", kommentierte Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom. Er verwies auf aktuelle Untersuchungen seiner Organisation, nach denen 56 Prozent der Nutzer von Online-Shops vor einem Kauf die Bewertungen lesen.
Siehe auch: Amazon: Massenhaft Bewertungen sollen Betrüger ausbremsen
Hier schrieben Anwender beispielsweise, dass ihnen die Nutzung des Tapes schnell geholfen habe, Schmerzen loszuwerden. Seitens des VSW führte man an, dass es keine wissenschaftlichen Belege für eine solche Wirkung der Tapes gebe. Aus seiner Sicht handelte es sich somit um irreführende Werbung, wenn der Anbieter die fraglichen Rezensionen unter seinem Produkt stehen lasse und es mit ihrer Hilfe verkaufe.
Meinungen sind wichtig
Die Richter in Karlsruhe folgten dem allerdings nicht. Der Händler habe nicht einmal zum Zwecke der Eigenwerbung auf die Rezensionen verwiesen und sie sich somit auch nicht zu Eigen gemacht. Und die Rezensions-Rubrik ist bei anderen Verbrauchern gerade so beliebt, weil sich hier die Meinungen anderer Käufer wiederfänden und man sich an diesen orientieren könne. Da durch die hier hinterlegten Texte noch nicht einmal eine Gesundheitsgefährdung gegeben sei, können die Inhalte laut dem BGH problemlos stehenbleiben."Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt und zugleich Vielfalt und Aussagekraft von Bewertungen gesichert. Transparente und unabhängige Bewertungen, die auf subjektiven Eindrücken und Erfahrungswerten beruhen, sind für Kunden mit die wichtigste Hilfe beim Online-Einkauf", kommentierte Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom. Er verwies auf aktuelle Untersuchungen seiner Organisation, nach denen 56 Prozent der Nutzer von Online-Shops vor einem Kauf die Bewertungen lesen.
Siehe auch: Amazon: Massenhaft Bewertungen sollen Betrüger ausbremsen
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