Gericht: US-Präsident Trump darf unliebsame Nutzer nicht blockieren
Für den 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ist es das wichtigste Werkzeug, um seine Politik zu verbreiten bzw. seine Standpunkte darzustellen: Die Rede ist natürlich vom Kurznachrichtendienst Twitter. Doch auf Kritik reagiert Trump dünnhäutig und blockiert jene, deren Meinungen oder auch Angriffe er nicht sehen will. Das darf er aber nicht, wie ein Gericht nun bestätigte.
Die Blockieren-Funktion ist auf Twitter essentiell, denn der Dienst und viele seiner Nutzer sind nicht zwangsläufig für seine zivilisierten Umgangsformen bekannt. Welche politische oder gesellschaftliche Meinung man auch vertritt ist eher sekundär, es geht oftmals ruppig bis beleidigend zu. Entsprechend kann und muss man Trolle aussperren.
Mit dem Blocken von Kritikern verstößt Trump gegen die First Amendment-Rechte der Kläger, so das United States Court of Appeals for the Second Circuit. Im Mittelpunkt der Klage steht nicht einmal, ob der US-Präsident die Bürger seines Landes im "öffentlichen Raum" blocken darf (das ist nämlich nicht rechtens), sondern ob sein Hauptkonto @realDonaldTrump ein privater Account ist oder nicht.
Das Weiße Haus argumentiert, dass das Konto vor dessen Antritt als Präsident bestanden habe bzw. genutzt wurde und der offizielle Twitter-Kanal des US-Präsidenten @POTUS sei. Bereits in erster Instanz schloss sich das Gericht dieser Argumentation nicht an und meinte, dass Trump sein ehemals "privates" Konto inzwischen in offizieller Funktion nutzt. Das Blocken von (US-)Nutzern sei entsprechend verfassungswidrig.
Sehr wohl stellte das Gericht aber fest, dass ein Konto offen für Dialog sein müsse, wenn es - wie im vorliegenden Fall - für offizielle Zwecke genutzt wird. First Amendment bedeute nämlich, dass "die beste Antwort auf eine unliebsame Meinung des öffentlichen Interesses mehr Rede (Austausch) ist und nicht weniger".
Kein normaler Nutzer
Das gilt für praktisch jeden Nutzer auf Twitter. Aber: Donald Trump ist als US-Präsident kein normaler Nutzer. Denn ein US-Bundes-Berufungsgericht hat nun entschieden, dass das Blockieren von Nutzern auf Twitter von Trump gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung verstößt. Und der First Amendment gilt als der wohl wichtigste seiner Art, denn der Artikel garantiert Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit.Mit dem Blocken von Kritikern verstößt Trump gegen die First Amendment-Rechte der Kläger, so das United States Court of Appeals for the Second Circuit. Im Mittelpunkt der Klage steht nicht einmal, ob der US-Präsident die Bürger seines Landes im "öffentlichen Raum" blocken darf (das ist nämlich nicht rechtens), sondern ob sein Hauptkonto @realDonaldTrump ein privater Account ist oder nicht.
Das Weiße Haus argumentiert, dass das Konto vor dessen Antritt als Präsident bestanden habe bzw. genutzt wurde und der offizielle Twitter-Kanal des US-Präsidenten @POTUS sei. Bereits in erster Instanz schloss sich das Gericht dieser Argumentation nicht an und meinte, dass Trump sein ehemals "privates" Konto inzwischen in offizieller Funktion nutzt. Das Blocken von (US-)Nutzern sei entsprechend verfassungswidrig.
Mehr Rede, nicht weniger
Dagegen legte das Weiße Haus Berufung ein, musste aber ein weiteres Mal eine Schlappe einstecken. The Verge schreibt, dass das aktuelle Urteil relativ "eng" gefasst sei und keine grundsätzliche Auswirkung auf die privaten Konten von Regierungsmitgliedern habe sowie auch nichts darüber aussagt, ob und wie Social-Media-Unternehmen ihre Plattformen in Bezug auf den 1. Zusatzartikel moderieren müssen.Sehr wohl stellte das Gericht aber fest, dass ein Konto offen für Dialog sein müsse, wenn es - wie im vorliegenden Fall - für offizielle Zwecke genutzt wird. First Amendment bedeute nämlich, dass "die beste Antwort auf eine unliebsame Meinung des öffentlichen Interesses mehr Rede (Austausch) ist und nicht weniger".
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