Amazon gewinnt Rechtsstreit um Konkurrenzartikel in der Suchanzeige
Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb muss damit weiterleben, dass Kunden bei einer Suche auf Amazon nach ihren Produkten auch Artikel der Konkurrenz mit angezeigt bekommen. Das Oberlandesgericht München hatte den Fall nach einer Entscheidung durch den BGH neu verhandelt.
Infografik: Wenn Sie 1997 in Amazon investiert hätten...
Seit Jahren schwelte der Streit in Deutschland, ob Amazon in der Suche nach einem bestimmten Produkt auch weitere, ähnliche Artikel von Konkurrenten mit anzeigen darf oder nicht. Sogar der Bundesgerichtshof hatte sich schon mit dem Fall befasst: Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb hatte Klage gegen Amazon eingereicht, weil das Traditionsunternehmen seine Marke schützen wollte und beim Handelsplatz Amazon keine Artikel von Mitbewerbern in den Produktanzeigen seines Shops und speziell der Suchfunktion sehen wollte.
Wer direkt den Suchbegriff "Ortlieb" eingibt, sollte nach dem Empfinden des Unternehmens auch nur "Ortlieb" angezeigt bekommen und nicht etwa Fahrradtaschen beliebiger Hersteller. Ortlieb beklagte unter anderem eine Markenrechtsverletzung sowie eine wettbewerbsrechtliche Verzerrung und ging auch gegen die Autovervollständigungs-Funktion bei der Suche vor.
Diese Rechtsauffassung hatte sich dabei über die Jahre geändert. Ortlieb war im ersten Verfahren im Jahr 2015 noch als Sieger aus dem Gerichtssaal gekommen. Erst in der Berufung bekam Amazon Recht.
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Infografik: Wenn Sie 1997 in Amazon investiert hätten...
Seit Jahren schwelte der Streit in Deutschland, ob Amazon in der Suche nach einem bestimmten Produkt auch weitere, ähnliche Artikel von Konkurrenten mit anzeigen darf oder nicht. Sogar der Bundesgerichtshof hatte sich schon mit dem Fall befasst: Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb hatte Klage gegen Amazon eingereicht, weil das Traditionsunternehmen seine Marke schützen wollte und beim Handelsplatz Amazon keine Artikel von Mitbewerbern in den Produktanzeigen seines Shops und speziell der Suchfunktion sehen wollte.
Wer direkt den Suchbegriff "Ortlieb" eingibt, sollte nach dem Empfinden des Unternehmens auch nur "Ortlieb" angezeigt bekommen und nicht etwa Fahrradtaschen beliebiger Hersteller. Ortlieb beklagte unter anderem eine Markenrechtsverletzung sowie eine wettbewerbsrechtliche Verzerrung und ging auch gegen die Autovervollständigungs-Funktion bei der Suche vor.
Klage wurde jetzt abgewiesen
Das zuständige Oberlandesgericht München hat nun die Klage abgewiesen (via Der Standard). Ein Anspruch auf eine solche Filterung bei Amazon bestehe demnach nicht. Das Angebot von Amazon ist dabei klar geregelt. Suchseiten enthalten neben dem eigentlichen Such-Terminus auch ähnliche Produkte und Anzeigen beziehungsweise gesponsorte Produktangebote. Bei der Suche auf der Amazon-Plattform ist die breite Darstellung auch anderer Hersteller zudem vielmehr ein Service von Amazon, um Kunden die breite Angebotspalette darzustellen.Anreicherung der Suche ist okay
Die Frage vor Gericht war zudem nicht, ob es nun zulässig ist, andere Produkte darzustellen, sondern vielmehr, wie Amazon sie anbietet - solange für den Kunden dabei klar zu erkennen ist, dass es sich bei den anderen Anzeigen nicht um ein Ortlieb-Produkt handelt, habe der Anbieter nach dem neuen Urteil kein Anrecht, diese Anreicherung der Suche zu beanstanden.Diese Rechtsauffassung hatte sich dabei über die Jahre geändert. Ortlieb war im ersten Verfahren im Jahr 2015 noch als Sieger aus dem Gerichtssaal gekommen. Erst in der Berufung bekam Amazon Recht.
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