Urteil: Prepaid-Kunden haben Recht auf Auszahlung von Restguthaben

Mobilfunkanbieter dürfen es Prepaid-Kunden nicht mit Vertragsklauseln erschweren, bei Ende der Nutzung von Prepaid-Angeboten verbleibendes Restguthaben auszahlen zu lassen. Ein entsprechendes Urteil ist jetzt gegen E-Plus ergangen, das im Rahmen des Aldi Talk-Angebotes von Kunden vor Auszahlung eine Rücksendung der SIM gefordert hatte.

Das Guthaben alter Prepaid-Verträge muss ohne große Hürde ausbezahlt werden

Bei Prepaid-Angeboten kann es sehr leicht vorkommen, dass am Ende der Nutzung noch Guthaben verbleibt. Dieses unverbrauchte Guthaben kann dann von den Mobilfunkanbietern zurückgefordert werden. Bisher war es dabei durchaus üblich, dass die Anbieter die Auszahlung dieser Beträge an bestimmte Bedingungen knüpfen. Wie jetzt laut des Berichts von heise aus einem Urteil hervorgeht, ist es den Providern aber nicht gestattet, hier die Auszahlung "unnötig zu erschweren".

Im konkreten Fall hatte E-Plus als Dienstleister für die Mobilfunkverträge der Marke Aldi Talk von den Nutzern verlangt, dass diese vor Auszahlung von Restguthaben ihre SIM-Karten an den Anbieter zurückschicken. Wie das Landgericht Düsseldorf in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 8. Mai entschieden hat, kann der Anbieter die Auszahlung aber nicht an diese Klausel binden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

E-Plus hatte bisher in den Vertragsunterlagen für Aldi Talk Prepaid-Angebote definiert, dass Kunden "vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen" gegen das Unternehmen seien. Das Gericht gab in seinem Urteil jetzt der Argumentation der Verbraucherschützer recht, die darin eine "unangemessene Benachteiligung" der Kunden sahen. Die Klausel stelle eine unzulässige Hemmschwelle dar, die Nutzer dazu veranlasst, von einer Auszahlung des Guthabens abzusehen.

E-Plus argumentiert nicht stichhaltig

Laut Gericht konnte man der Ansicht von E-Plus nicht folgen, dass von den nicht mehr genutzten SIM-Karten der Betroffenen eine "Gefahr für Datenmissbrauch" ausgehe. E-Plus hatte außerdem versucht zu argumentieren, dass man die Chips einem Wertstoffkreislauf zuführen wolle, hatte der Zivilkammer aber nicht überzeugend dargelegt, dass ein solches Verfahren zum Recycling überhaupt existiert. Da E-Plus offenbar in Berufung gehen will, ist das Urteil aktuell noch nichts rechtskräftig.

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