Linux-Entwickler gegen VMware:
Auch OLG Hamburg weist Hellwig ab
Der Linux-Kernel-Entwickler Christoph Hellwig geht schon seit einer ganzen Weile juristisch gegen die Entwickler VMware vor. Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte, scheitert Hellwig auch mit der Revision vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Die Begründung der Richter: Es sei kein ausreichender Beleg für die Forderungen erbracht.
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Das Gericht hatte sich dabei wie die Vorinstanz nicht inhaltlich mit den Vorwürfen befasst. Schon bei den Vorverhandlungen im November hatte der Richter die beiden Parteien dazu aufgefordert, sich um eine außergerichtliche Einigung zu bemühen - in der Verhandlung hatte der Richter auch betont, dass er hinter der Klage des Linux-Kernel-Entwicklers vor allem idealistische Beweggründe vermutet. Die Ablehnung der Klage erfolgte dann aber wohl, weil Hellwig aus Sicht des Gerichts keinen ausreichenden Nachweis führen konnte, wo welcher Code von VMware unrechtmäßig genutzt worden sei.
Wie ein Sprecher des Gerichts laut heise mitteilt: "Dazu hatte er darlegen müssen, welche Teile aus dem Linux-Programm er in welcher Weise umgearbeitet hat, inwiefern diese Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht erfüllen und dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten Programmteile von der Beklagten übernommen und genutzt worden sind."
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Auch die zweite Runde geht an VMware
Hat VMware Linux-Treiber in seine Software integriert, ohne die nach GPLv2-Lizenz vorgeschriebene Offenlegung des Quellcodes vorzunehmen? Genau diesen Vorwurf erhebt Christoph Hellwig und versucht deshalb vor Gericht eine Entscheidung gegen den Softwarekonzern zu erreichen - bisher ohne Erfolg. Nachdem das Landgericht Hamburg im Jahr 2016 eine entsprechende Klage abgewiesen hatte, scheitert jetzt auch die Revision vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Wie heise in seinem Bericht schreibt, war der zuständige Senat dabei zu großen Teilen auf der Spur des vorhergegangenen Urteils verblieben.Das Gericht hatte sich dabei wie die Vorinstanz nicht inhaltlich mit den Vorwürfen befasst. Schon bei den Vorverhandlungen im November hatte der Richter die beiden Parteien dazu aufgefordert, sich um eine außergerichtliche Einigung zu bemühen - in der Verhandlung hatte der Richter auch betont, dass er hinter der Klage des Linux-Kernel-Entwicklers vor allem idealistische Beweggründe vermutet. Die Ablehnung der Klage erfolgte dann aber wohl, weil Hellwig aus Sicht des Gerichts keinen ausreichenden Nachweis führen konnte, wo welcher Code von VMware unrechtmäßig genutzt worden sei.
Wie ein Sprecher des Gerichts laut heise mitteilt: "Dazu hatte er darlegen müssen, welche Teile aus dem Linux-Programm er in welcher Weise umgearbeitet hat, inwiefern diese Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht erfüllen und dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten Programmteile von der Beklagten übernommen und genutzt worden sind."
Unterstützung aus den USA
Ob Hellwig jetzt erneut den Weg der Revision vor dem Oberlandesgericht Hamburg anstrebt ist nicht bekannt. Finanziellen Rückenwind für seine juristischen Bemühungen hat der Linux-Entwickler auf jeden Fall - und zwar aus den USA. Die gemeinnützige Organisation Software Freedom Conservancy leistet unter anderem bei rechtlichen Auseinandersetzungen Unterstützung für Open-Source-Projekte.Download VMware Workstation Player - Kostenlose Virtualisierungslösung
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