Deadpool auf Facebook: Verhältnismäßig glimpfliche Strafe für Uploader
Ein Facebook-Nutzer, der vor gut zwei Jahren auf dem sozialen Netzwerk Facebook eine illegale Kopie des Filmes Deadpool hochgeladen hat, stand dieser Tage vor Gericht. Ihm drohte für die rund 6,4 Millionen Abrufe eine empfindliche Strafe von bis zu einem halben Jahr Haft. Doch ganz so schlimm kam es nicht.
Der heute 22-jährige Trevor Franklin hat den Film Anfang 2016 auf einem Filehoster gefunden, heruntergeladen und selbst auf Facebook bereitgestellt. Etwa einen Monat nach dem Start des Kinohits war der (abgefilmte) Streifen noch brandheiß und entsprechend viele Nutzer nahmen das illegale und auch ungewöhnliche Angebot dankend an.
Das war es aber zweifelsfrei und einige Zeit später wurde der junge Kalifornier auch ausfindig gemacht und bekam Besuch von der für Urheberrechtsverstöße dieses Ausmaßes zuständigen Bundespolizei FBI. Allzu schwierig hatten es die Ermittler nicht, denn ein Teilen über Facebook war nicht gerade eine brillante Idee, da nutzte auch das Synonym "Tre-Von M. King" nichts.
Gestern wurde das Urteil gegen den vollständig geständigen Kalifornier bekannt gegeben und er kommt mit einem sprichwörtlichen blauen Auge davon, wie das Filesharing-Blog TorrentFreak berichtet. Denn Franklin muss drei Wochen lang hinter Gitter, das ist deutlich weniger als die von der Staatsanwaltschaft empfohlenen sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft wollte an ihm ein Exempel statuieren, doch das Gericht nahm Franklin seine Reue ab und berücksichtigte auch, dass er keine Vorstrafen hat.
Illegal und ziemlich dämlich
Als der Film von Facebook entfernt wurde, stand der Zähler bei satten 6.386.456 Abrufen. Der zu diesem Zeitpunkt 20-Jährige wurde zwar schon damals von Nutzern darauf aufmerksam gemacht, dass das illegal, leichtsinnig und vor allem ziemlich dämlich ist, Franklin wollte aber nicht hören. Er argumentierte, dass der Film wohl sofort gelöscht würde, wenn das, was er macht, tatsächlich illegal wäre.Das war es aber zweifelsfrei und einige Zeit später wurde der junge Kalifornier auch ausfindig gemacht und bekam Besuch von der für Urheberrechtsverstöße dieses Ausmaßes zuständigen Bundespolizei FBI. Allzu schwierig hatten es die Ermittler nicht, denn ein Teilen über Facebook war nicht gerade eine brillante Idee, da nutzte auch das Synonym "Tre-Von M. King" nichts.
Gestern wurde das Urteil gegen den vollständig geständigen Kalifornier bekannt gegeben und er kommt mit einem sprichwörtlichen blauen Auge davon, wie das Filesharing-Blog TorrentFreak berichtet. Denn Franklin muss drei Wochen lang hinter Gitter, das ist deutlich weniger als die von der Staatsanwaltschaft empfohlenen sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft wollte an ihm ein Exempel statuieren, doch das Gericht nahm Franklin seine Reue ab und berücksichtigte auch, dass er keine Vorstrafen hat.
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