The Fappening: Nach vier Jahren letztes Urteil gegen Promifoto-Hacker
Vier Jahre, nachdem sie die iCloud-Accounts Prominenter gehackt und intime Inhalte öffentlich gemacht hatten, ist jetzt das letzte Urteil gegen einen der vier Hintermänner des als "The Fappening" bekannten Ereignisses ergangen. Der hat Reue beteuert, kommt aber nicht ohne Gefängnisstrafe davon.
Am zuständigen Bundesgericht in Bridgeport (Connecticut) wurde der Hacker jetzt zu acht Monaten Gefängnis und einer anschließenden Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wird ihm auferlegt, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Für Richter John H. Durham konnte die Anklage klar darlegen, dass sich der jetzt 26-jährige einen Phishing-Angriff zunutze gemacht hatte, um sich Zugang zu etwa 240 iCloud-Konten zu verschaffen. Schon im Januar hatte sich der Hacker der Tat schuldig bekannt.
Laut Prozessbeobachtern hatte die Staatsanwaltschaft vor der Urteilsverkündung dabei eine noch härtere Strafe von 10-16 Monaten Haft gefordert. Man könne hier nicht von einem Einzelfall sprechen, da der Angeklagte die 240 Zugriffe auf die digitale Privatsphäre seiner Opfer im Zeitraum über 18 Monate vorgenommen hatte.
Von 18 Monaten Powertrip mal richtig runterholen
"Gibt es Inhalte auf deinem Smartphone, die niemand sehen sollte": So oder so ähnlich dürfte die Gedankenwelt vieler US-Promis ausgesehen haben, nachdem vor vier Jahren bekannt wurde, dass Unbekannte in iCloud-Accounts eingedrungen waren, intime Bilder und Inhalte entwendeten und diese dann veröffentlichten - zwei der bekanntesten Opfer waren hier die Schauspielerinnen Jennifer Lawrence und Kirsten Dunst. Vier Jahre nach dem Vorfall wurde jetzt der letzte der Hintermänner verurteilt.Laut Prozessbeobachtern hatte die Staatsanwaltschaft vor der Urteilsverkündung dabei eine noch härtere Strafe von 10-16 Monaten Haft gefordert. Man könne hier nicht von einem Einzelfall sprechen, da der Angeklagte die 240 Zugriffe auf die digitale Privatsphäre seiner Opfer im Zeitraum über 18 Monate vorgenommen hatte.
Auch noch Profitgier im Spiel
Wie der Staatsanwalt laut Bericht des Guardian weiter ausführt, habe man aber vor allem wegen der "offensichtlichen aus Profitgier erfolgten Weiterverbreitung" der Inhalte im Netz eine solche Strafhöhe gefordert, da dem Angeklagten dabei offensichtlich "die Folgen für das Leben der Opfer vollkommen egal gewesen" seien. Der Anwalt der Verteidigung hatte in seinem Plädoyer beteuert, dass sein Mandant die Folgen seiner Tat schon jetzt sehr deutlich spüre, gereift sei und "reinen Tisch" gemacht habe.
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