Amazon schafft "Strafgebühr" beim Wechsel zur Konkurrenz ab
Amazon will Nutzern zukünftig keine Steine mehr in den Weg legen, wenn sie sich entscheiden, doch lieber die Dienste eines Konkurrenten in Anspruch nehmen zu wollen. Insbesondere die bisher fälligen Kosten sollen wegfallen, teilte das Unternehmen mit.
Amazon folgt damit dem Beispiel Googles. Auch der Suchmaschinenkonzern hatte es Kunden seiner Cloud-Dienste bisher in Rechnung gestellt, wenn sie aus ihrem bisherigen Domizil im Datenzentrum auszogen. Kürzlich kündigte das Unternehmen ebenfalls an, diese Praxis zu beenden.
Dies dürfte bei beiden Anbietern eine Reaktion darauf sein, dass Regulierungsbehörden und Gesetzgeber zunehmend einen genauen Blick auf den Markt und das Verhalten der Cloud-Betreiber werfen. Die britische Kartellbehörde hat sogar schon ein formales Untersuchungsverfahren eingeleitet, mit dem die Rechtmäßigkeit solcher faktischen Strafgebühren - auch wenn sie anders benannt werden - geprüft wird.
Offiziell begründete Amazon die zusätzlichen Gebühren damit, dass bei der Datenübertragung zu den Datenzentren der Konkurrenz Kosten für Netzwerke und andere Infrastruktur-Komponenten anfallen, die letztlich finanziert werden müssen.
Siehe auch:
- Amazon erleichtert Wechsel zu Konkurrenten
- Kosten für Datenabzug von AWS entfallen
- AWS-Manager Kennedy kündigt Gratis-Datentransfers an
- Google beendete ähnliche Praxis bei Cloud-Diensten
- Britische Kartellbehörde prüft Rechtmäßigkeit der Gebühren
- FTC untersucht Rechtfertigung der Transferkosten
- Amazon rechtfertigte Gebühren mit Infrastrukturkosten
Im Fokus der Behörden
Bisher stellte Amazon den Kunden der Amazon Web Services eine Rechnung aus, wenn sie ihre Daten von dem Dienst abzogen und zu einem Wettbewerber verschoben. Diese Praxis soll nun eingestellt werden. "Ab heute haben Kunden weltweit Anspruch auf kostenlose Datentransfers ins Internet, wenn sie zu einem anderen IT-Anbieter wechseln wollen", erklärte AWS-Manager Robert Kennedy.Amazon folgt damit dem Beispiel Googles. Auch der Suchmaschinenkonzern hatte es Kunden seiner Cloud-Dienste bisher in Rechnung gestellt, wenn sie aus ihrem bisherigen Domizil im Datenzentrum auszogen. Kürzlich kündigte das Unternehmen ebenfalls an, diese Praxis zu beenden.
Dies dürfte bei beiden Anbietern eine Reaktion darauf sein, dass Regulierungsbehörden und Gesetzgeber zunehmend einen genauen Blick auf den Markt und das Verhalten der Cloud-Betreiber werfen. Die britische Kartellbehörde hat sogar schon ein formales Untersuchungsverfahren eingeleitet, mit dem die Rechtmäßigkeit solcher faktischen Strafgebühren - auch wenn sie anders benannt werden - geprüft wird.
FTC stellt Fragen
Aber auch die Federal Trade Commission (FTC) hat sich der Sache bereits angenommen. Die US-Behörde verschickte vor einiger Zeit Fragebögen an die Cloud-Betreiber, in denen sie weitergehende Angaben dazu machen sollen, inwiefern diese aus ihrer Sicht überhaupt gerechtfertigt sind.Offiziell begründete Amazon die zusätzlichen Gebühren damit, dass bei der Datenübertragung zu den Datenzentren der Konkurrenz Kosten für Netzwerke und andere Infrastruktur-Komponenten anfallen, die letztlich finanziert werden müssen.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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