Alexa verweigert die Aussage:
Amazon beruft sich auf die Verfassung
Hört Echo mit?
Nun ist gar nicht bekannt, ob es tatsächlich zu der Tatzeit eine Anfrage an die Amazon Server gab und ob der Konzern der Staatsanwaltschaft liefern könnte, was sie verlangt. Das Unternehmen will keinen Präzedenzfall schaffen und unter allen Umständen die Privatsphäre seiner Kunden schützen. Deshalb hat Amazon nun das Gericht gebeten, die Anfrage abzuweisen, berichtet das Wirtschaftsmagazin Forbes. In der Begründung heißt es, dass man sich auf das so genannte "First Amendment", den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, beruft.Der garantiert US-Staatsbürgern unter anderem das Recht auf freie Rede. Dazu gehört laut Amazon Anwälten eben auch die Garantie, dass die Suchanfragen anonym sind und nicht vom Staat kontrolliert werden können.
Keine zwingende Notwendigkeit
Zudem müsse eine zwingende Notwendigkeit vorliegen, ein besonderes öffentliches Interesse, um diese in der Verfassung garantierten Rechte außer Kraft zu setzen. In dem Mord-Prozess sei das aber nicht gegeben. Amazon ist außerdem nicht nur der Auffassung, dass die von einem Echo-Benutzer eingegebenen Sprachbefehle als freie Rede zu werten sind, sondern auch, dass für die Alexa Voice Service-Antworten das gleiche gelten muss.Laut der Nachrichtenagentur AP wird Amazon keine weiteren Kundendaten freigeben, ohne dass eine gültige und verbindliche Rechtsforderung ordnungsgemäß eingegangen ist.
Mehr dazu: Amazon Echo soll in einem Mordfall "aussagen"
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