Richter gewährt FBI Zugriff auf Google-Mail-Server außerhalb der USA
Ein Bezirksrichter in Philadelphia hat dem FBI überraschend gewährt, auf Emails zuzugreifen, die Google auf Servern außerhalb der USA speichert. Google soll die angefragten Daten nun auf einen Server innerhalb der USA übertragen, damit das FBI bei der Durchsuchung keinen Rechtsbruch begeht.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, sieht der Richter laut Beschluss in der Anfrage des FBI auf den Zugriff auf einen ausländischen Google-Account keine Beschlagnahme. Vielmehr fordert man von Google lediglich eine Übertragung der Daten eines ausländischen Servers in die USA, und somit sei der Zugriff seiner Ansicht nach dann auch rechtmäßig, weil er innerhalb der USA durch das Gesetz gedeckt ist. Sobald die Daten von Google also in die USA übertragen worden seien, gäbe es auch keine weiteren rechtlichen Bedenken was den Schutz der Privatsphäre beträfe. Google müsste nach dem Urteil mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und ihnen die benötigten Daten aushändigen.
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Zudem sei es für Google gar nicht so einfach, der Anfrage nachzukommen, ließ der Konzern mitteilen. Aus technischen Gründen seien die Daten nicht immer auf nur einem Server, sondern verteilt. Zugang zu einzelnen E-Mails, wie das FBI nun gefordert hatte, könnte man daher nicht gewähren, ohne selbst rechtsbrüchig zu werden und die Kunden-Konten im Ausland zu durchsuchen.
Siehe auch: Microsofts Streit mit US-Justiz um EU-E-Mails geht in neue Runde
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Google legt Einspruch ein
Der Konzern hat laut Reuters bereits bestätigt, gegen diese neue Entscheidung Einspruch einzulegen und der Anordnung weiterhin nicht nachzukommen.Zudem sei es für Google gar nicht so einfach, der Anfrage nachzukommen, ließ der Konzern mitteilen. Aus technischen Gründen seien die Daten nicht immer auf nur einem Server, sondern verteilt. Zugang zu einzelnen E-Mails, wie das FBI nun gefordert hatte, könnte man daher nicht gewähren, ohne selbst rechtsbrüchig zu werden und die Kunden-Konten im Ausland zu durchsuchen.
Hoffnung auf Berufung
Microsoft war in einem ähnlichen Fall zunächst auch an einen Richter geraten, der die Freigabe von Daten eines Nutzers außerhalb der USA angeordnet hatte. Schließlich siegte der Konzern vor dem Obersten Berufungsgericht der USA und konnte so die Daten seines Nutzers schützen.Angst vor Präzedenzfall
Im Prinzip geht es dabei gar nicht so sehr um einzelne Fälle, für die die Behörden die Unterstützung der Unternehmen anfragen, sondern um die Schaffung eines Präzedenzfalls, mit denen US-Behörden dauerhaften Zugriff auf Kundendaten weltweit erreichen könnten. Google erhält laut eigenen Angaben rund 25.000 Mal die Aufforderung, Daten von Nutzern weiterzugeben. Die Ermittlungsbehörden suchen derzeit Lücken im Gesetz, um nicht mehr auf die Mitarbeit der Konzerne setzen zu müssen.Siehe auch: Microsofts Streit mit US-Justiz um EU-E-Mails geht in neue Runde
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Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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