Asus darf schon nicht mehr verkaufen:
Philips klagt gegen Android
Asus schon betroffen
Patentklagen sind in der Technologie-Branche keine Seltenheit, wirken sich aber häufig vorerst nicht direkt auf die Kunden aus, sondern werden über Jahre ausgetragen und meist mit Zahlungen der unterlegenen Partei beigelegt. Da Philips eine patentierte Benutzeroberfläche für Fernseher durch Smartphones und Tablets mit Android 5.0 und höher verletzt sieht, geht das Unternehmen jetzt rechtlich gegen Hersteller solcher Geräte vor und versucht, neben Werbe- auch Verkaufsverbote durchzusetzen.Bekannt geworden war die aktuelle Vorgehensweise Philips, nachdem Asus zunächst seinen Vertrieb von Produkten der Zen-Reihe vor Kurzem in Deutschland eingestellt hatte. Wie wir berichtet hatten, war im Online-Shop des Herstellers zunächst nur vermerkt worden, dass "Smartphones/Tablets mit Android 5.0 oder höher" derzeit nicht vertrieben würden. Wie die Firma jetzt mitteilt, steckt hinter diesem Verkaufsstopp ein entsprechendes Urteil, das Philips bereits im August vor dem Landgericht Mannheim erwirkt hatte. Demnach darf Asus Produkte mit Android 5.0 oder höher hierzulande vorläufig nicht bewerben oder verkaufen.
Weitere Hersteller im Visier
Wie Asus erläutert, sei man indirekt in den rechtlichen Konflikt hineingezogen worden, da das Werbe- und Verkaufsverbot eigentlich nur in Android begründet sei. Zwar sei das Verfahren gegen das Unternehmen zufällig als erstes beendet worden, aber auch andere Hersteller würden wegen der von Philips angeführten Ansprüche mit ähnlichen Urteilen rechnen müssen. Im Falle von Asus hatte das Gericht in seinem Urteil untersagt, die "Produkte anzubieten, zu verkaufen und zu bewerben".Konkret sieht Philips laut Asus in der "Darstellung der Liste der zuletzt verwendeten Anwendungen" die Verletzung des Patents mit der Bezeichnung EP 0888687, das sich eigentlich auf "Benutzerschnittstellen für Fernseher" bezieht. Google hat laut heise schon einen entsprechenden Patch bereitgestellt, der jetzt "mit Hochdruck" in betroffene Produkte eingepflegt werden soll. Asus hat gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt.
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