In der Auseinandersetzung mit den deutschen Datenschützern ist das Social Network Facebook nach Zugeständnissen nun zumindest eine der zahlreichen Baustellen losgeworden.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat die im vergangenen Jahr erlassene Anordnung aufgehoben, in der es um die Gesichtserkennung in den Fotogalerien ging. Die Anordnung richtete sich gegen die nach Auffassung Caspars datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook.
Mittlerweile ist diese Funktion europaweit abgeschaltet worden, was das Unternehmen gegenüber dem Datenschutzbeauftragten plausibel habe darlegen können. Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten ist von der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde kontrolliert worden. Hierzu hat Facebook überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien nach Angaben des Datenschutzbeauftragten zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten, der eigene Untersuchungen angestellt hat, bestätigt worden.
In Gesprächen mit Vertretern des Unternehmens wurde den Angaben zufolge darauf hingewiesen, dass umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte.
"Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung", so Caspar.

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