Datenschutz: Noch keine Verbesserung bei Facebook
Obwohl die deutschen Datenschutzbehörden seit einiger Zeit in einer intensiven Diskussion mit dem Social Network Facebook stehen, sehen sie bisher keine Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes. In einigen Punkten sei die Situation sogar eher schlechter geworden, hieß es.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wies nun in einem Treffen mit dem neu eingesetzten Director Public Policy bei Facebook, Gunnar Bender, darauf hin, dass die Ende 2011 von Facebook zugesagten Transparenzverbesserungen hinsichtlich der Reichweitenanalyse "Insights" nicht umgesetzt wurden. Eine diesbezüglich zugesagte Bereitstellung von aussagekräftigen technischen Unterlagen sei bis heute nicht erfolgt. Bender konnte auch nicht verbindlich zusagen, dass sich dies bald ändert, so das ULD.
Bei dem Treffen wurden seitens der Datenschützer außerdem verschiedene rechtliche Fragen, etwa zur Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum fehlenden Nachweis eines angemessenen Datenschutzmanagements, zur Nichtbeachtung der Betroffenenrechte und die Unmöglichkeit für Fanpagebetreiber, ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wahrzunehmen, angesprochen.
Das ULD brachte zum Ausdruck, dass Facebook weiterhin kein rechtmäßig agierender Partner für deutsche Unternehmen und Behörden sei. Man bleibe bei der Einschätzung, dass eine gesetzeskonforme Nutzung unter anderem von Facebook-Fanpages für öffentliche und private Stellen aktuell nicht möglich ist, hieß es weiter.
Bender wies darauf hin, dass für den Datenschutz im Unternehmen auch für deutsche Internet-Nutzer und Aufsichtsbehörden die in Irland ansässige Datenschutzbeauftragte Facebooks zuständig sei. Seine eigene Aufgabe verstehe er als Kommunikationsvermittler zwischen Dublin, den USA und Deutschland. "Facebook fühlt sich an europäisches Recht gebunden", erklärte er aber. Das ULD signalisierte hingegen, dass dies bisher nicht erkenn- und belegbar sei.
Bei dem Treffen wurden seitens der Datenschützer außerdem verschiedene rechtliche Fragen, etwa zur Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum fehlenden Nachweis eines angemessenen Datenschutzmanagements, zur Nichtbeachtung der Betroffenenrechte und die Unmöglichkeit für Fanpagebetreiber, ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit wahrzunehmen, angesprochen.
Das ULD brachte zum Ausdruck, dass Facebook weiterhin kein rechtmäßig agierender Partner für deutsche Unternehmen und Behörden sei. Man bleibe bei der Einschätzung, dass eine gesetzeskonforme Nutzung unter anderem von Facebook-Fanpages für öffentliche und private Stellen aktuell nicht möglich ist, hieß es weiter.
Bender wies darauf hin, dass für den Datenschutz im Unternehmen auch für deutsche Internet-Nutzer und Aufsichtsbehörden die in Irland ansässige Datenschutzbeauftragte Facebooks zuständig sei. Seine eigene Aufgabe verstehe er als Kommunikationsvermittler zwischen Dublin, den USA und Deutschland. "Facebook fühlt sich an europäisches Recht gebunden", erklärte er aber. Das ULD signalisierte hingegen, dass dies bisher nicht erkenn- und belegbar sei.
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