BitTorrent: Nach max. 3 Stunden ist man registriert
Das Netz der Überwachung ist in den BitTorrent-Infrastrukturen inzwischen sehr eng gewoben. Wer hier am Austausch von Musik, Filmen oder E-Books teilnimmt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse spätestens nach drei Stunden von Ermittlern protokolliert wurde.
Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die von einem Team an der britischen University of Birmingham durchgeführt wurde. Damit bestätigen sich Vermutungen, die es aufgrund der zahlreichen Abmahnungen gibt, auch durch eine wissenschaftliche Studie.
Für ihren Versuch setzten die Forscher einen eigenen Server ein, der sich mit BitTorrent-Schwärmen verband. Dieser protokollierte die Verbindungen, die andere Teilnehmer mit ihm aufnahmen und leitete sie einer automatischen Analyse zu. Dabei zeigte sich jeweils sehr schnell die Anwesenheit von Organisationen, die Urheberrechtsvergehen verfolgen, Sicherheits-Unternehmen und auch anderen Forschungseinrichtungen von Regierungsstellen, hieß es.
Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen BitTorrent-Nutzer relativ sicher vor der Verfolgung durch Rechteinhaber sind, so das Fazit der Untersuchung. "Wir haben die Überwacher immer nur in den Top 100-Torrents erfasst", heißt es in dem Paper, das von der Forschungsgruppe veröffentlicht wurde. "Das impliziert, dass die Einrichtungen, die nach Urheberrechtsverletzungen fahnden, nur die populärsten Inhalte in den Bereichen Musik und Film auf öffentlichen Trackern überwachen."
Neben dem fanden die Wissenschaftler einen weiteren Punkt, der zukünftig in rechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen könnte: Die Überwacher gehen jeweils davon aus, dass sich hinter einer bestimmten Datei, die im jeweiligen Schwarm geteilt wurde, auch unrechtmäßig bereitgestellter Content steckte. Allerdings sammelten ihre Clients stets nur Daten über die verbundenen Clients, luden aber selbst gar nichts von dem jeweiligen File herunter.
Insofern dürfte es ihnen schwer fallen, nachzuweisen, dass ein Nutzer tatsächlich an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt war, wenn der Fall letztlich vor Gericht landet. Denn auch wenn der Name einer Datei darauf hindeutet, dass in ihr beispielsweise ein aktuelles Musik-Album steckt, muss dies doch nicht unbedingt der Fall sein.
Für ihren Versuch setzten die Forscher einen eigenen Server ein, der sich mit BitTorrent-Schwärmen verband. Dieser protokollierte die Verbindungen, die andere Teilnehmer mit ihm aufnahmen und leitete sie einer automatischen Analyse zu. Dabei zeigte sich jeweils sehr schnell die Anwesenheit von Organisationen, die Urheberrechtsvergehen verfolgen, Sicherheits-Unternehmen und auch anderen Forschungseinrichtungen von Regierungsstellen, hieß es.
Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen BitTorrent-Nutzer relativ sicher vor der Verfolgung durch Rechteinhaber sind, so das Fazit der Untersuchung. "Wir haben die Überwacher immer nur in den Top 100-Torrents erfasst", heißt es in dem Paper, das von der Forschungsgruppe veröffentlicht wurde. "Das impliziert, dass die Einrichtungen, die nach Urheberrechtsverletzungen fahnden, nur die populärsten Inhalte in den Bereichen Musik und Film auf öffentlichen Trackern überwachen."
Neben dem fanden die Wissenschaftler einen weiteren Punkt, der zukünftig in rechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen könnte: Die Überwacher gehen jeweils davon aus, dass sich hinter einer bestimmten Datei, die im jeweiligen Schwarm geteilt wurde, auch unrechtmäßig bereitgestellter Content steckte. Allerdings sammelten ihre Clients stets nur Daten über die verbundenen Clients, luden aber selbst gar nichts von dem jeweiligen File herunter.
Insofern dürfte es ihnen schwer fallen, nachzuweisen, dass ein Nutzer tatsächlich an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt war, wenn der Fall letztlich vor Gericht landet. Denn auch wenn der Name einer Datei darauf hindeutet, dass in ihr beispielsweise ein aktuelles Musik-Album steckt, muss dies doch nicht unbedingt der Fall sein.
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Christian Kahle
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