USA: Kein Prozess gegen die Megaupload-Betreiber
Ein US-Richter teilte kürzlich mit, dass es gegen die Betreiber der im Januar geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload möglicherweise gar nicht zu einem Prozess in den Vereinigten Staaten kommen wird.
Der in den USA für den Fall Megaupload zuständige Richter Liam O'Grady hat sich mit dem 'NZ Herald' über dieses Thema unterhalten. Seinen Einschätzungen zufolge ist es fraglich, ob man gegen die Betreiber von Megaupload in den Vereinigten Staaten tatsächlich eine Anklage erheben könnte.
Um in den USA ein Gerichtsverfahren eröffnen zu können, ist es zwingend erforderlich, zunächst eine Strafanzeige zu übermitteln. Laut dem Megaupload-Anwalt Ira Rothken können Unternehmen im Gegensatz zu Personen außerhalb der Vereinigten Staaten nicht angezeigt werden. Diesbezüglich dürfte es sich aber vermutlich um kein Versehen gehandelt haben.
Da sich die Betreiber von Megaupload nicht im US-Zuständigkeitsbereich befinden, können man diese nicht wegen kriminellen Machenschaften belangen, fügte er hinzu. Ferner versteht der Anwalt nicht, warum sich die US-Behörden dem nicht bewusst waren.
Hierbei handelt es sich nicht um das erste Problem im Zusammenhang mit der Anklage gegen die Megaupload-Betreiber. Immerhin wurde im März bekannt, dass es zu einem Verfahrensfehler gekommen ist. Die Beschlagnahmung des Eigentums von Kim Dotcom erklärte das zuständige Oberste Gericht in Neuseeland damals für nichtig, weil ein falscher Antrag gestellt wurde und sich der Angeklagte nicht hinreichend verteidigen konnte.
Gegenüber der Szene-Plattform 'Torrentfreak' teilte Kim Dotcom, der Gründer von Megaupload, mit, dass es sich hierbei um Korruption auf höchster politischer Ebene handelt. Den hierbei entstandenen Schaden könne man seinen Äußerungen nach zu urteilen nicht mehr reparieren. Trotzdem geht Dotcom davon aus, dass er und seine Kollegen freigesprochen werden. Überdies seien die Ermittlungen gegen Megaupload ein von der Content-Industrie gesteuertes Politikum, so Dotcom.
Um in den USA ein Gerichtsverfahren eröffnen zu können, ist es zwingend erforderlich, zunächst eine Strafanzeige zu übermitteln. Laut dem Megaupload-Anwalt Ira Rothken können Unternehmen im Gegensatz zu Personen außerhalb der Vereinigten Staaten nicht angezeigt werden. Diesbezüglich dürfte es sich aber vermutlich um kein Versehen gehandelt haben.
Da sich die Betreiber von Megaupload nicht im US-Zuständigkeitsbereich befinden, können man diese nicht wegen kriminellen Machenschaften belangen, fügte er hinzu. Ferner versteht der Anwalt nicht, warum sich die US-Behörden dem nicht bewusst waren.
Hierbei handelt es sich nicht um das erste Problem im Zusammenhang mit der Anklage gegen die Megaupload-Betreiber. Immerhin wurde im März bekannt, dass es zu einem Verfahrensfehler gekommen ist. Die Beschlagnahmung des Eigentums von Kim Dotcom erklärte das zuständige Oberste Gericht in Neuseeland damals für nichtig, weil ein falscher Antrag gestellt wurde und sich der Angeklagte nicht hinreichend verteidigen konnte.
Gegenüber der Szene-Plattform 'Torrentfreak' teilte Kim Dotcom, der Gründer von Megaupload, mit, dass es sich hierbei um Korruption auf höchster politischer Ebene handelt. Den hierbei entstandenen Schaden könne man seinen Äußerungen nach zu urteilen nicht mehr reparieren. Trotzdem geht Dotcom davon aus, dass er und seine Kollegen freigesprochen werden. Überdies seien die Ermittlungen gegen Megaupload ein von der Content-Industrie gesteuertes Politikum, so Dotcom.
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