Abmahnwesen: Streit um 'Anti-Abzocke-Gesetz'
Rund um das geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", das Konsumenten vor Abmahn-Missbrauch und unerwünschten Werbeanrufen schützen soll, ist in der Regierungskoalition ein heftiger Streit entbrannt: Die Union hat sich gegen den von der FDP-Justizministerin eingebrachten Entwurf gestellt.
Das berichtet die Tageszeitung 'Frankfurter Rundschau' (FR) auf ihrer Internet-Seite. Demnach blockieren CDU und CSU das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgebrachte Gesetz. Das so genannte "Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken", dessen Entwurf vor kurzem im Internet aufgetaucht ist und mittlerweile gegenüber der FR vom Justizministerium bestätigt worden ist, steht somit auf der Kippe.
Konkret bemängelt die Union die "gewaltige Schieflage" des aktuellen Entwurfs, wie es CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings gegenüber der FR ausdrückte. Krings sagte, dass dabei "komplett unbeachtet" bleibe, dass "das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird."
Siehe auch: Facebook - 1. Abmahnung wegen Pinnwand-Fotos
Zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs ist nämlich der Versuch, die Abmahnindustrie, die sich im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen entwickelt hat, in Schranken zu weisen. Im Gesetzestext heißt es hierzu, dass Bürger "erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen" und das, obwohl sie "keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße" begehen würden.
Diese "anwaltlichen Geschäftsmodelle" will die FDP-Justizministerin stark einschränken und unter anderem eine Deckelung der Anwaltsgebühren festlegen. So sollen Abmahnanwälte künftig nur noch maximal 84 Euro für eine Abmahnung fordern dürfen, das ist ein Bruchteil dessen, was heute möglich und üblich ist. Wenig überraschend ist, dass die Vertreter der Musikindustrie nicht gerade begeistert von dieser Beschränkung sind, seitens Verbraucherschützer gab es dagegen Zustimmung.
Die Union stellt sich nun ebenfalls gegen die 84-Euro-Grenze und will außerdem weitere Änderungen am Gesetz. Laut den Informationen der FR fordern CDU und CSU (sowie auch Teile der FDP), dass Rechteinhaber es künftig noch einfacher haben sollen, bei Providern an Nutzerdaten zu kommen.
Außerdem sollen ISPs dazu gezwungen werden, Warnhinweise an User, die Urheberrechte verletzen, von sich aus zu versenden. Das lehnen die Provider derzeit allerdings ab, auch das Bundesjustizministerium ist aus Datenschutzgründen dagegen.
Konkret bemängelt die Union die "gewaltige Schieflage" des aktuellen Entwurfs, wie es CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings gegenüber der FR ausdrückte. Krings sagte, dass dabei "komplett unbeachtet" bleibe, dass "das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird."
Siehe auch: Facebook - 1. Abmahnung wegen Pinnwand-Fotos
Zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs ist nämlich der Versuch, die Abmahnindustrie, die sich im Zusammenhang mit Urheberrechtsverstößen entwickelt hat, in Schranken zu weisen. Im Gesetzestext heißt es hierzu, dass Bürger "erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen" und das, obwohl sie "keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße" begehen würden.
Diese "anwaltlichen Geschäftsmodelle" will die FDP-Justizministerin stark einschränken und unter anderem eine Deckelung der Anwaltsgebühren festlegen. So sollen Abmahnanwälte künftig nur noch maximal 84 Euro für eine Abmahnung fordern dürfen, das ist ein Bruchteil dessen, was heute möglich und üblich ist. Wenig überraschend ist, dass die Vertreter der Musikindustrie nicht gerade begeistert von dieser Beschränkung sind, seitens Verbraucherschützer gab es dagegen Zustimmung.
Die Union stellt sich nun ebenfalls gegen die 84-Euro-Grenze und will außerdem weitere Änderungen am Gesetz. Laut den Informationen der FR fordern CDU und CSU (sowie auch Teile der FDP), dass Rechteinhaber es künftig noch einfacher haben sollen, bei Providern an Nutzerdaten zu kommen.
Außerdem sollen ISPs dazu gezwungen werden, Warnhinweise an User, die Urheberrechte verletzen, von sich aus zu versenden. Das lehnen die Provider derzeit allerdings ab, auch das Bundesjustizministerium ist aus Datenschutzgründen dagegen.
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