Facebook: 1. Abmahnung wegen Pinnwand-Fotos

Von einer höchst dubiosen Premiere berichtet die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum auf ihrem 'Blog': Ein Mandant habe demnach eine Abmahnung wegen eines Fotos bekommen, das ein Dritter auf dessen Profil veröffentlicht hat.
Gesetz, Recht, Paragraph
Wie Anwalt Arno Lampmann schreibt, hätten er und seine Partner ihren "Augen kaum getraut", nachdem man am Wochenende ein Abmahn-Schreiben auf den Tisch bekommen hat. Darin wurde nach § 19 des Urheberrechtsgesetzes die "öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbilds" auf Facebook abgemahnt.

An sich gilt das Urheberrecht auch auf Facebook, eine Abmahnung wegen eines Fotos ist also per se nichts Besonderes. Was den Fall aber außergewöhnlich macht, ist die Tatsache, dass der Abgemahnte das Bild nicht selbst veröffentlicht hat, sondern ein Dritter die Copyright-Verletzung auf der Pinnwand des Abgemahnten hochgeladen hat. Der Mandant wurde aufgefordert, das Bild zu entfernen sowie unter anderem Angaben etwa zur Dauer der Nutzung des Bildes zu machen. Danach soll über die Höhe des geforderten Schadenersatzes entschieden werden.

Siehe auch: Facebook - Klage wegen Nutzung eines Profilfotos

Wie die Kanzlei schreibt, könne ihr Mandant "naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet." Man hofft, dass es sich bei der Abmahnung um einen "Zufall" handle, schließt aber auch nicht aus, dass der Abmahner "ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden" haben könnte.

Als konkrete "Inspirationsquelle" nennt Lampmann die ARD-Sendung 'Ratgeber Internet: Der Internetanwalt'. Darin haben die Anwälte Thomas G. Becker und Niklas Haberkamm Ende März darauf hingewiesen, dass Nutzer des sozialen Netzwerks "unter Umständen" auch für von Dritten auf der Pinnwand veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht werden könnten.

Wie Arno Lampmann weiter schreibt, hätten viele Zuschauer damals ihren Augen und Ohren nicht getraut und wollten die Sache nicht glauben, manche warfen den Juristen und Sendungsverantwortlichen sogar Panikmache vor. Wie sich nun zeigt, war der Bericht aber wohl nicht übertrieben. Lampmann befürchtet, dass dies erst der Anfang ist und die "vorliegende Abmahnung sicherlich nicht die letzte bleiben wird."

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum will über den Fall weiter berichten, rät aber grundsätzlich, dass man als Privatperson beim Betrieb einer Facebook-Seite nicht vorsichtig genug sein kann.

Siehe auch: Alles zum Thema Facebook in unserem Special

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