CDU verhindert besseren Schutz vor Abmahnungen
Die Welt'.
So wurde die Deckelung der Abmahngebühren beispielsweise von 80 auf 155,30 Euro erhöht. Außerdem sollen Nutzer nur einmalig eine gedeckelte Gebühr erhalten, im Wiederholungsfall werden es dann wieder hunderte bis tausende Euro. Enthalten ist auch wieder die Einschränkung der Deckelung auf ein nichtgewerbliches Ausmaß, das bereits in der Vergangenheit bei vielen Privatnutzern nicht angenommen wurde.
Doch selbst dieser deutlich abgeschwächte Entwurf konnte von Neumann von der Tagesordnung gestrichen werden. "Ich konnte erreichen, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Kabinettsbefassung am 6. Februar 2013 zunächst vom Tisch ist", brüstete sich der Staatsminister auf dem Deutschen Produzententag, einem Lobbytreffen der Medienbranche.
Neumann will immerhin noch weitere Änderungen in dem Regelwerk unterbringen. So wird beispielsweise deutlich schwammiger formuliert, was ein Mehrfachtäter sein könnte. Denn die Deckelung soll laut Neumann nicht nur wegfallen, wenn ein Nutzer bereits im juristischen Rahmen auffällig wurde, sondern bei einer beliebigen Stelle. Hier wird also kaum mehr nachvollziehbar, wann die Begrenzung dann gilt. Alternativ wäre auch die Einführung einer zentralen Datenbank möglich, die wiederum weitere Probleme mit sich bringt.
Neumanns Änderungen sollen aber auch dafür sorgen, dass die Deckelung noch stärker auf einige Einzelfälle beschränkt wird. Und auch die geplante Beweislastumkehr zu Lasten der Rechteinhaber soll quasi wegfallen. Das Ziel, der Abmahn-Industrie einen Riegel vorzuschieben, würde damit völlig verfehlt.
Ursprünglich sollte im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stehen, den das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Bundesjustizministerium in monatelangen Verhandlungen mit der Unions-Fraktion im Bundestag ausgehandelt hatte. Dabei konnten die Christdemokraten bereits den ursprünglichen Entwurf an vielen Punkten aushöhlen, berichtete die Tageszeitung 'So wurde die Deckelung der Abmahngebühren beispielsweise von 80 auf 155,30 Euro erhöht. Außerdem sollen Nutzer nur einmalig eine gedeckelte Gebühr erhalten, im Wiederholungsfall werden es dann wieder hunderte bis tausende Euro. Enthalten ist auch wieder die Einschränkung der Deckelung auf ein nichtgewerbliches Ausmaß, das bereits in der Vergangenheit bei vielen Privatnutzern nicht angenommen wurde.
Doch selbst dieser deutlich abgeschwächte Entwurf konnte von Neumann von der Tagesordnung gestrichen werden. "Ich konnte erreichen, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Kabinettsbefassung am 6. Februar 2013 zunächst vom Tisch ist", brüstete sich der Staatsminister auf dem Deutschen Produzententag, einem Lobbytreffen der Medienbranche.
Neumann will immerhin noch weitere Änderungen in dem Regelwerk unterbringen. So wird beispielsweise deutlich schwammiger formuliert, was ein Mehrfachtäter sein könnte. Denn die Deckelung soll laut Neumann nicht nur wegfallen, wenn ein Nutzer bereits im juristischen Rahmen auffällig wurde, sondern bei einer beliebigen Stelle. Hier wird also kaum mehr nachvollziehbar, wann die Begrenzung dann gilt. Alternativ wäre auch die Einführung einer zentralen Datenbank möglich, die wiederum weitere Probleme mit sich bringt.
Neumanns Änderungen sollen aber auch dafür sorgen, dass die Deckelung noch stärker auf einige Einzelfälle beschränkt wird. Und auch die geplante Beweislastumkehr zu Lasten der Rechteinhaber soll quasi wegfallen. Das Ziel, der Abmahn-Industrie einen Riegel vorzuschieben, würde damit völlig verfehlt.
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Christian Kahle
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