Vorratsdaten: Netzbetreiber speichern munter weiter
Malte Spitz, Vorstandsmitglied der Grünen, hat bei seinem Mobilfunkanbieter erneut die über ihn gespeicherten Daten angefordert. Das Ziel bestand darin, diese in einen Vergleich mit den Informationen aus der Zeit der Vorratsdatenspeicherung setzen zu können, die Spitz bereits vor einiger Zeit veröffentlichte.
Das Ergebnis: Die Deutsche Telekom - aber wohl auch ihre Konkurrenten - speichert weiterhin alles mit, was auch schon zur Zeit der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten wurde. Lediglich die Frist bis zur Löschung ist heute kürzer. Damit bewegt sich das Unternehmen zwar im rechtlichen Rahmen, denn die im Telekommunikationsgesetz gesetzten Grenzen sind recht vage, der Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird aber nicht umgesetzt. Kurz: Die Netzbetreiber werden zwar nicht mehr per Gesetz gezwungen, umfassende Daten zu speichern, es ist ihnen aber eben auch nicht untersagt.
Wie bei der früheren Abfrage bestehen die gespeicherten Datensätze weiterhin aus 29 Einzelinformationen. Der Netzbetreiber speichert also bei weitem nicht nur, was für die Erstellung von Rechnungen notwendig ist, sondern beispielsweise auch Standortdaten und Informationen darüber, wann und von welcher Rufnummer eine SMS empfangen wurde. Vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten die Netzbetreiber solche Informationen nicht erfasst.
Lediglich die Speicherfrist habe sich bei den aktuellen Datensätzen von zuvor sechs Monaten auf 30 Tage reduziert. "Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit", kommentierte Spitz das Ergebnis seiner Recherche.
Wie der Politiker weiter ausführte, widersprächen seine Recherchen auch den Äußerungen von Sicherheitsbehörden, dass ihnen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wichtige Ermittlungsansätze nicht mehr zur Verfügung stünden. "Gerade im Jahr 2011 wurde aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung Land auf Land ab – vom Bundeskriminalamt über Bundes- und Landesinnenministern bis hin zu PolizeifunktionärInnen – das Hohelied der unerträglichen Sicherheits- und Ermittlungslücken gesungen. Was den Bereich der mobilen Kommunikationsverkehrsdaten angeht, scheint dies nicht zu stimmen", so Spitz.
Insbesondere im Rahmen der Debatte um die Funkzellenabfragen durch die Polizei zeigt sich nun, auf welchen umfangreichen Datenbestand die Behörden trotz des Urteils gegen die Vorratsdatenspeicherung weiterhin zurückgreifen können. Erst in der vergangenen Woche war aufgeflogen, dass die Behörden im Zuge der Ermittlungen gegen Auto-Brandstifter millionenfach Daten von Mobilfunknutzern zusammengetragen haben.
Als Schlussfolgerung aus seinen Recherchen forderte Spitz das klare rechtliche Bestimmungen, welche Daten Mobilfunkanbieter wie lange zu Abrechnungszwecken mitspeichern dürfen. "Dazu müssen auch die internen Verfahren für Rechnungslegung etc. umgestellt werden, um Datenberge zu verhindern und Flatratedaten zukünftig nicht weiter zu speichern", so der Politiker. Weiterhin setzt er sich für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein.
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