Vorratsdatenspeicherung:
EU setzt Ultimatum
Die EU-Kommission hat gegenüber Deutschland und Rumänien ein Ultimatum ausgesprochen: Binnen zwei Monaten sollen beide Staaten die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Netzaktivisten drängen nun darauf, energisch gegen die entsprechende EU-Richtlinie vorzugehen.
In den beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Die EU-Kommission hatte daraufhin erwartet, darüber unterrichtet zu werden, dass ein neuer Anlauf unternommen wird. Dies ist allerdings trotz der Einleitung formeller Vertragsverletzungsverfahren nicht geschehen.
Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen, argumentiert die EU-Kommission.
Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland und Rumänien bereits erste Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde. Die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Da es bisher keine Weiterentwicklung in der Sache gab, habe die EU-Kommission daher beschlossen, beide Staaten mit einer Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht in der gesetzten Frist zu beenden, hieß es. Eigentlich hätte dies bereits seit Mitte März 2009 geschehen sein müssen.
Als Reaktion auf das Ultimatum der EU-Kommission forderte der netzpolitische Lobbyverband Digitale Gesellschaft die Bundesregierung auf, endlich aktiv gegen die EU-Richtlinie vorzugehen. "Wir fordern die Bundesregierung auf, nun gegen die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof zu klagen", sagte Markus Beckedahl, Vorsitzender des Verbandes.
"Es ist höchste Zeit für die Bundesregierung, dem Überwachungswahnsinn endlich einen Riegel vorzuschieben und in Brüssel dafür zu sorgen, dass die anlasslose Totalprotokollierung unserer Verbindungs- und Standortdaten gestoppt wird", führte er weiter aus. Außerdem müsse sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, bei der laufenden Evaluation die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.
Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verstößt nach Auffassung von Digitale Gesellschaft gegen die Unschuldsvermutung nach Artikel 48 der europäischen Grundrechtecharta, gegen den Datenschutz nach Artikel 8 und die in Artikel 11 der Grundrechtecharta verfasste "Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben".
Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen, argumentiert die EU-Kommission.
Am 17. Juni hatte die Kommission Deutschland und Rumänien bereits erste Aufforderungsschreiben geschickt. Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen Konsultationen befinde. Die von den rumänischen Behörden übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene noch nicht abgeschlossen sind.
Da es bisher keine Weiterentwicklung in der Sache gab, habe die EU-Kommission daher beschlossen, beide Staaten mit einer Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht in der gesetzten Frist zu beenden, hieß es. Eigentlich hätte dies bereits seit Mitte März 2009 geschehen sein müssen.
Als Reaktion auf das Ultimatum der EU-Kommission forderte der netzpolitische Lobbyverband Digitale Gesellschaft die Bundesregierung auf, endlich aktiv gegen die EU-Richtlinie vorzugehen. "Wir fordern die Bundesregierung auf, nun gegen die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof zu klagen", sagte Markus Beckedahl, Vorsitzender des Verbandes.
"Es ist höchste Zeit für die Bundesregierung, dem Überwachungswahnsinn endlich einen Riegel vorzuschieben und in Brüssel dafür zu sorgen, dass die anlasslose Totalprotokollierung unserer Verbindungs- und Standortdaten gestoppt wird", führte er weiter aus. Außerdem müsse sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, bei der laufenden Evaluation die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.
Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verstößt nach Auffassung von Digitale Gesellschaft gegen die Unschuldsvermutung nach Artikel 48 der europäischen Grundrechtecharta, gegen den Datenschutz nach Artikel 8 und die in Artikel 11 der Grundrechtecharta verfasste "Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben".
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Christian Kahle
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