Gericht: Wikipedia muss Loriot-Marken entfernen
Die Erben des im Sommer verstorbenen Humoristen Vicco von Bülow alias Loriot haben mittels Einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die deutsche Wikipedia Abbildungen von Briefmarken mit Loriot-Motiven entfernen muss.
Wie 'Heise' berichtet, haben die Erben Loriots Anfang Oktober beim Berliner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Commons erwirkt. Daraufhin musste die Wikimedia-Foundation, die "Mutter" der Online-Enzyklopädie, die ursprünglich auf der deutschen Seite veröffentlichten 'Wohlfahrtsmarken' entfernen.
Die Loriot-Motive, darunter etwa die berühmten "Herren im Bad" oder "Der sprechende Hund", waren bis vor kurzem auf dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel über Vicco von Bülow zu finden. Die Abbildungen waren dort unter der Annahme gepostet worden, dass Briefmarken als amtliche Werke unter keinem Urheberschutz stünden.
Dem widersprach das Berliner Landgericht allerdings: Demnach sei der Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes in diesem Fall nicht anwendbar, weil Briefmarken der Deutschen Post AG keine amtlichen Werke darstellen würden. Diese Entscheidung steht in Gegensatz zu einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 1987: Damals hatte das Landgericht München gegenteilig geurteilt, allerdings unter anderen Vorzeichen, da Briefmarken seinerzeit noch im Amtsblatt des Postministers veröffentlicht wurden.
Verklagt wurde dabei aktuell nicht Wikimedia Deutschland, sondern die Betreiber-Stiftung, die Wikimedia-Foundation. Diese hat ihren Sitz allerdings in den USA, was bisher bei Klagen gegen Wikipedia-Inhalten außer Reichweite deutscher Gerichte lag.
Die umstrittenen Briefmarkenmotive sind inzwischen im Rahmen einer (seltenen) so genannten "Office Action", bei der die Wikipedia-Gemeinschaft nicht einbezogen werden muss, gelöscht worden. Ein Rechtsvertreter der Wikimedia-Foundation erklärte, dass man diese Entscheidung nicht anfechten werde, da die Chancen für einen Erfolg schlecht stünden und man keinen Präzedenzfall schaffen wolle.
Die Loriot-Motive, darunter etwa die berühmten "Herren im Bad" oder "Der sprechende Hund", waren bis vor kurzem auf dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel über Vicco von Bülow zu finden. Die Abbildungen waren dort unter der Annahme gepostet worden, dass Briefmarken als amtliche Werke unter keinem Urheberschutz stünden.
Dem widersprach das Berliner Landgericht allerdings: Demnach sei der Paragraf 5 des Urheberrechtsgesetzes in diesem Fall nicht anwendbar, weil Briefmarken der Deutschen Post AG keine amtlichen Werke darstellen würden. Diese Entscheidung steht in Gegensatz zu einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 1987: Damals hatte das Landgericht München gegenteilig geurteilt, allerdings unter anderen Vorzeichen, da Briefmarken seinerzeit noch im Amtsblatt des Postministers veröffentlicht wurden.
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