BITKOM für eine abgespeckte Elena-Datenbank

Datenschutz Der IT-Branchenverband BITKOM hat die Bundesregierung aufgefordert, am beschlossenen Fahrplan zur Einführung der umstrittenen Arbeitnehmer-Datenbank "Elena" festzuhalten.

Klärungsbedarf sehe man allerdings hinsichtlich der zu erfassenden Daten. "In der neuen Arbeitnehmer-Datenbank Elena sollten nur arbeitsrechtlich unbedenkliche Informationen erfasst werden", sagte BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer in Berlin.


Zweifelhafte Angaben wie Kündigungsgründe und Streiktage sollten seiner Ansicht nach nicht erfasst werden. "Wenn die Speicherung auf Einkommensdaten beschränkt ist, bringt Elena Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter", argumentierte Scheer.

Die Datenschutz-Debatte um Elena sollte sachlich geführt werden, so Scheer. "Die Bundesregierung sollte auf Kritik konstruktiv eingehen, um dieses wichtige Projekt nicht zu gefährden", erklärte der BITKOM-Chef. Angaben über das Verhalten von Arbeitnehmern, etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe, die Teilnahme an Streiks oder eine Mitarbeit im Betriebsrat, hätten in der Datenbank nichts verloren.

Dagegen bringe die zentrale Erfassung von Daten zu Lohn und Gehalt, Arbeitszeiten und steuerlichen Freibeträgen viele Vorteile. "In eher unangenehmen Situationen, wie bei der Beantragung von Wohngeld oder in einem Scheidungsprozess, müssen Mitarbeiter ihren Chef nicht mehr um eine Einkommensbestätigung bitten", so ein Beispiel Scheers, wie die Daten sinnvoll nutzbar seien.

Die zuständigen Ämter und Behörden könnten in solchen Situationen auf die nötigen Informationen elektronisch zugreifen, und zwar nur mit Zustimmung des Bürgers. Es sei dann Aufgabe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, die Sicherheit des Systems zu überwachen.

Der Datenschutz-Verein FoeBuD forderte hingegen eine Abschaffung der zentralen Datenbank. Seit Montag ruft der Verein Bürger dazu auf, sich ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung an Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Über 10.000 Verfassungsbeschwerden sollen seitdem bereits eingereicht worden sein.
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auch wenn nur wenig dort gespeichert wird, sollten die daten ausschließlich von betroffenen selbst einzusehen sein. der kann dann diese daten ja problemlos weitervermitteln an die stelle, die das zeug braucht. aber es dürfen keine weiteren personen zugriff darauf haben dürfen, arbeitgeber schon gar nicht und auch keine behörde ohne die ausdrückliche erlaubnis vom betroffenen.
 
@enzephalitis: Ich finde es sollte gar nichts erst gespeichert werden... denn wo nichts ist, hat auch Keiner was um damit unfug zu betrieben.
 
@mobby83: klar das wäre auch ne möglichkeit. ich habe nur gerade sehr viel damit zu tun, dass ich für bestimmte staatliche behörden unterlagen für anträge brauche, von denen ich vor 10 jahren niemals damit gerechnet hätte sowas unwichtiges mal wieder zu brauchen und bin jetzt seit knapp 4 wochen damit beschäftigt überall zu versuchen nochmal irgendwelche nachdrucke von vor bis zu 10 jahren zu bekommen. in dem moment habe ich mir schon etwas gewünscht, dass es doch vielleicht irgendwo gespeichert wäre. aber dann eben nur ich darauf zugreifen darf.
 
@enzephalitis: und dazu brauchst du / oder hilft dir ELENA... Sicher doch! War nicht mal die Rede davon, dass du selber keinen Zugriff auf die Daten bekommst?!
 
@mobby83: brauchen nicht, aber es wäre einfacher. wie gesagt in der form wie ELENA derzeit steht, würde ich auch lieber drauf verzichten


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